Hausschornstein
Hausschornsteine werden nach DIN 18160 unterschieden in
einschalige Schornsteine aus Mauersteinen oder Formsteinen,
deren Wände einschalig im mauerwerksgerechten Verband gemauert
sind sowie Schornsteine aus Formstücken und mehrschalige
Schornsteine aus mehrschaligen Wänden unterschiedlicher
Baustoffe.
Für einschalige Schornsteine dürfen verwendet werden:
- Mauerziegel mit Lochung A nach DIN 105 Teil 1
- Kalksandstein-Vollsteine nach DIN 106
- Formstücke aus Leichtbeton nach DIN 18150
- Formstücke aus Porenbeton nach DIN 4165
Für die Innenschalen:
- Innenrohrformstücke aus Leichtbeton nach DIN 18147
- Innenrohrformstücke aus Schamotte nach DIN 18147
- Mauerziegel nach DIN 105
- Mantelformstücke aus Leichtbeton nach DIN 18147
- Kalksandsteine nach DIN 106
- Porenbetonsteine nach DIN 4165
- Hohlblocksteine aus Leichtbeton nach DIN 18151
- Vollsteine aus Leichtbeton nach DIN 18152
Um Kondensatausfall aus den Abgasen im Schornstein zu vermeiden, müssen die Schornsteinwandungen einen ausreichenden Wärmedurchlasswiderstand aufweisen. Dies ist geregelt nach den Wärmedurchlasswiderstandsgruppen I, II und III in DIN 4705 Teil 2.
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