Griffhöhe bei Fenstern

Richtlinien, Normen oder Vorschriften, in denen die Position des Fenstergriffes vorgeschrieben wird, gibt es nicht – außer im Bereich des behindertengerechten Bauens. Dennoch sollte er grundsätzlich so angeordnet sein, dass er leicht zu erreichen und zu bedienen ist. Muss der Griff aufgrund der Fenstereinbauhöhe bzw. der Flügelhöhe außermittig gesetzt werden, kann es bei sehr hohen Flügelkonstruktionen zu Bedienungsstörungen kommen. Hierbei rasten die oberen Verriegelungen im Bereich der Schere nicht ein, da der Flügel im oberen Bereich nicht am Blendrahmen anliegt. Ein Andrücken des Flügels mit der zweiten Hand kann dann erforderlich sein, um den Schließvorgang zu gewährleisten.

Im Rahmen des barrierefreien Bauens wird in DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen: Wohnungen unter Abschnitt 5.3.2 festgelegt, dass Fenstergriffe in einer Greifhöhe von 850 mm bis 1.050 mm ab Oberkante fertigem Fußboden (OFF) angebracht sein müssen. Sollte dies nicht möglich sein, ist mindestens an einem Fenster je Raum ein automatisches Öffnungs- und Schließsystem vorzusehen.

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