Estrichkonstruktion: Fertigteilestrich

Fertigteilestrich, auch Trockenestrich oder Trockenunterboden genannt, besteht nach DIN 18560 Teil 1 aus vorgefertigten, kraftübertragenden Platten, die trocken und meist schwimmend eingebaut werden. Als Materialien kommen dafür Gipskartonplatten, Holzwerkstoffplatten, zementgebundene Holzspanplatten sowie Betonwerkstein- oder Naturwerksteinplatten zum Einsatz. Ebenfalls erhältlich sind gedämmte Sandwich-Estrichplatten, bei denen das Dämmmaterial aus Mineralfasern oder Hartschaumstoffen bereits aufkaschiert oder zwischen zwei Platten eingebracht ist.

Eingesetzt wird Fertigteilestrich vorwiegend bei Sanierungsmaßnahmen und im Fertigbau, hier kommt er als Estrich auf Dämmschicht fertig montiert auf die Baustelle. Bei Altbausanierungen werden die Estrichplatten als Ausgleich von unebenen Böden und auf Höhenausgleichstrockenschüttungen oder im Verbund mit dem Untergrund auf alte Dielenböden verklebt oder verschraubt. Als Verbindung der einzelnen Platten untereinander gibt es verschiedene Möglichkeiten, u.a. geklebte Verbindungssysteme mit Nut und Feder, Verbindungen durch einen breiten Stufenfalz, geklebt oder verschraubt und geklebt. Die Platten können auch zweilagig mit versetzten Fugen verlegt werden, beide Lagen sind ganzflächig miteinander zu verkleben und/oder zu verschrauben. Die von der DIN 18560-1 verlangte kraftschlüssige Verbindung an Stoßstellen oder Überdeckungen der Platte besagt, dass an diesen Stellen geklebt oder verschraubt werden muss.

Verschleißwiderstand, Oberflächenhärte und andere mechanische Kennwerte entsprechen bei mineralisch gebundenen Trockenestrichen den analogen Werten von Calciumsulfat-, Gussasphalt-, Zement- oder Magnesiaestrichen. Für die erforderlichen Schichtdicken gilt dasselbe. Bei Holzwerkstoffen fallen die Kennwerte im Allgemeinen etwas geringer aus.

Die Vorteile bei Fertigteilestrichen bestehen darin, dass beim Einbau keine Feuchtigkeit eingebracht wird und keine Wartezeiten entstehen, da Trockenestriche nach dem Verlegen begehbar und nach dem Abbinden der Klebeverbindung belegbar sind. Zudem ist der Fugenanteil gering und Formveränderungen wie Quellen, Schwinden, Dehnungen (durch Temperaturschwankungen) treten nur geringfügig auf. Von Nachteil ist, dass die Platten bei Feuchtigkeitsanfall eine zusätzliche Feuchtigkeitsschutzschicht benötigen und dass bei einer Schallschutzkonstruktion gemäß DIN 4109 in der Regel der Nachweis des Schallschutzverbesserungsmaßes der Gesamtkonstruktion nachzuweisen ist, entweder durch eine spezielle Eignungsprüfung oder eine bauaufsichtliche Zulassung.

Bildnachweis: Xella, Duisburg

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