EnEV 2014 und DIN 4108

Hohe Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz

Am 1. Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten. Sie verweist auf die DIN 4108-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, die damit in ihrer Fassung vom Februar 2013 verbindlich wird.

In die Neufassung der Norm wurden neue Begriffsdefinitionen aufgenommen, ein Unbedenklichkeitskritierum hinsichtlich der Schimmelbildung für Ecken integriert und der Anhang A „Gegenüberstellung von Symbolen physikalischer Größen“ gelöscht. Auch haben die Verfasser den Anwendungsbereich der DIN klarer definiert. Eine direkte Auswirkung auf die Fassadenplanung haben vor allem folgende Punkte:

  • Die Überarbeitung der Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen
  • Die Anpassung der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz an neue Wetterdaten und die Aufnahme einer neuen Klimakarte
  • Die Überarbeitung des Nachweisverfahrens für den Wärmeschutz im Sommer sowie Aufnahme der Nachtlüftung und Kühlung
  • Die Überarbeitung der Anforderungen an die Luftdichtheit von Außenbauteilen
Die Anforderungen für Maßnahmen gegen die Überhitzung der Räume scheinen dabei besonders hoch zu sein. Schon in der vorangegangen Fassung der Norm war das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in verschiedene Sommerklimaregionen eingeteilt: Zur Region A gehörten sommerkühle Gebiete, zur Region B Gebiete mit einem gemäßigten Klima und zur Region C sommerheiße Gebiete. Die Bezeichnungen der Regionen sind in der Neufassung gleich geblieben, allerdings werden sie nicht mehr mit Worten definiert. Auch haben sich Veränderungen hinsichtlich der Zuordnung der Gebiete ergeben: So gehören beispielsweise Teile von Nordrhein-Westfalen nun nicht mehr zur Region B, sondern zur Region C.

Bei der Planung eines Schulneubaus in diesem Gebiet hat sich gezeigt, dass die Anforderungen der Norm im Zusammenspiel mit der Zuordnung zu einer wärmeren Region wesentliche Auswirkungen auf die Gebäudeplanung haben können: So wird es unter Umständen notwendig, nicht nur im Süden, Osten und Westen, sondern auch im Norden einen außen liegenden Sonnenschutz vorzusehen (klingt absurd, liegt aber an der diffusen Strahlung, die in das Berechnungsverfahren mit einfließt.) Auf der Südseite kann es wegen der sommerheißen Monate erforderlich sein, die Verglasungsanteile der Fassaden so weit zu reduzieren, dass sich die Mindestanforderungen an die natürliche Belichtung nicht mehr erfüllen lassen. Da dies nicht zulässig ist, bleibt alternativ die Möglichkeit, den außen liegenden Sonnenschutz mit Sonnenschutzgläsern zu ergänzen. All das führt zu einer Steigerung der Baukosten, wenn für das Gebäude eine natürliche Belüftung vorgesehen ist.

Eine Alternative zur baulichen Lösung bieten technische Installationen: Dabei geht es vor allem um die passive Kühlung der Räume, die z.B. durch eine Kühldecke mit raumlufttechnischer Anlage erfolgen kann. Ist diese Technik ohnehin vorgesehen, bleiben die Mehrkosten überschaubar. Im gegenteiligen Fall ist die bauliche Lösung zu bevorzugen. Vor diesem Hintergrund scheint die EnEV 2014 für Architekten und Industrie vor allem eine Herausforderung im Hinblick auf die Anforderungen der aktuellen DIN 4108-02 darzustellen.

Informationen zu den wichtigsten Änderungen der EnEV 2014 gegenüber der alten Energieeinsparverordnung, die sowohl Neu- als auch Altbauten und vor allem den Energieausweis betreffen, finden Sie im Baunetz Wissen Dämmstoffe (siehe Surftipps).

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Der Rocket-Tower (ehemals: GSW-Hochhaus) in Berlin galt zur Zeit seiner Erbauung als das „erste ökologische Hochhaus Deutschlands“. Architektur: Sauerbruch Hutton, Berlin 1999

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