Elektroinstallation in Wohngebäuden
Zeitgemäße Ausstattungsstandards
Umfang und Art der Elektroinstallation in Wohnungen können sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Anspruch und Budget der Auftraggebenden. Damit dennoch bestimmte Standards beim Bauen eingehalten werden, gelten verschiedene Regelwerke.
Was ist der rechtlich verbindliche Mindeststandard?
Die DIN 18015-2: Elektrische Anlagen in Wohngebäuden (Teil 2) definiert die Mindeststandards für die elektrotechnische Ausstattung von Wohngebäuden. Sie legt fest, welche Betriebsmittel vorgesehen werden müssen, wie die Leitungen geführt werden und welche weiteren Planungsgrundlagen gelten. Zudem sind die Mindestanzahl von Stromkreisen für Beleuchtung, Steckdosen und allgemeine Verwendung geregelt. Ebenso bestimmt sie die Mindestausstattung mit Steckdosen, Auslässen zum Anschluss von Beleuchtungen und Anschlüssen für Sondergeräte, z.B. Elektroherde, Dunstabzug.
Hier sind auch die Anzahl der Steckdosen sowie Anschlüsse für Informations- und Kommunikationsanlagen (IuK), wie Telefon und Internet, ebenso wie die Anschlüsse für Rundfunk- und Kommunikationsanlagen (RuK), wie Radio und Fernsehen, geregelt. Da diese Kommunikationstechniken zunehmend verschmelzen, werden zukünftig voraussichtlich auch die dazugehörigen Anschlüsse vereinheitlicht. Die Norm sorgt also dafür, dass der Standard nicht unterschritten wird. Sie ist daher in der Regel rechtsverbindlich und Grundlage für den Elektroinstallationsplan und den Übersichtsschaltplan der Wohnung, die beide einen Überblick über die geplante Ausstattung geben.
Wie erkennt man höhere Standards?
Für die elektrotechnische Planung ist aber ein zweites Regelwerk ebenso wichtig: Die Richtlinie RAL-RG 678 der Hauptberatungsstelle für Elektrizitätsanwendung (HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung) empfiehlt für den Wohnungsbau Standard- und Komfortausstattungen, die über die Mindestanforderungen der DIN 18015-2 hinausgehen. Hinzu kommen drei weitere Klassifizierungen für den Umfang der Gebäudesystemtechnik, sofern sie vorhanden ist. Insgesamt entstehen so sechs Ausstattungsklassen, die mit ein bis drei Sternchen und zusätzlich mit ein bis drei Pluszeichen gekennzeichnet werden. Diese Systematik erleichtert den Vergleich unterschiedlicher elektrotechnischer Ausstattungsniveaus.
Wie viele Stromkreise braucht eine Wohnung?
Nach DIN 18015-2 sind in Wohnungen mindestens drei bis sieben Stromkreise vorgeschrieben. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Größe der Wohnung und den vorhandenen Sondergeräten, zum Beispiel Herd oder Waschmaschine. Wird der Energieverbrauch von Kellerräumen und Dachbodenräumen ebenfalls vom Zähler der Wohnung erfasst, so sollten auch diese über zusätzliche Stromkreise geschaltet sein.
Üblicherweise sind die Beleuchtung und Steckdosen eines Wohnraumes über einen gemeinsamen Stromkreis verbunden; für Räume mit besonderer Nutzung, wie zum Beispiel Badezimmer oder Saunaräume, empfiehlt die DIN 18015-2 jedoch getrennte Stromkreise für die Beleuchtung und Steckdosen. Angeschlossene Geräte, sogenannte Verbrauchsmittel, sollten in diesem Fall so auf die Stromkreise verteilt sein, dass bei dem Ausfall eines Stromkreises (etwa durch einen Kurzschluss) eine Mindestfunktion des Raums erhalten bleibt. Das gilt vor allem für die Beleuchtung, die auch im Notfall möglichst lange funktionieren sollte.
Wie viele Schalter und Steckdosen braucht eine Wohnung?
An jedem Raumzugang sowie am Bett und an allen weiteren bedarfsgerechten Positionen sind Schaltstellen, z. B. für einen Lichtschalter, vorzusehen. Bei Räumen und Fluren mit mehr als einem Zugang muss mindestens ein Lichtschalter an jedem Zugang positioniert sein. Auch Gemeinschaftsräume von Mehrfamilienhäusern, wie das Treppenhaus, benötigen ausreichend Schaltstellen. Die Flurbeleuchtung kann aber auch über Bewegungs- oder Präsenzmelder automatisch erfolgen. Die geforderte Mindestanzahl an Steckdosen hängt von der Raumgröße ab. Steckdosen am Bett oder an Arbeitsplätzen sollten Doppelsteckdosen, für IuK-Technik und RuK-Technik Dreifachsteckdosen sein. Auch über der Küchenarbeitsplatte sind Dreifachsteckdosen im Abstand von 1,2 Metern vorzusehen.
Wie werden Haushaltsgroßgeräte angeschlossen?
Großgeräte wie der Elektroherd werden mit einem eigenen Stromkreis angeschlossen und können dabei unterschiedliche Spannungen benötigen: Manche laufen mit üblichem Wechselstrom (AC 230 V), andere mit 3-Phasen-Strom (3AC 400 V). Im Unterschied zu Kleingeräten, die flexibel an jede herkömmliche Steckdose angeschlossen werden können, sind Großgeräte fest über dafür vorgesehene Anschlussdosen an den eigenen Stromkreis angeschlossen. Waschmaschinen oder Trockner können zwar in verschiedenen Räumen stehen, aber pro Wohnung reicht jeweils ein Anschluss aus. Bei Rollläden und Jalousien richtet sich die Zahl der benötigten Anschlüsse nach der Anzahl der Motoren.
Warum reicht der Mindeststandard oft nicht?
Insgesamt ziehen zunehmend mehr elektrische Geräte in den Haushalt ein, weshalb bei Neuinstallationen oder Modernisierungen oft mehr Steckdosen erforderlich sind, als der Mindeststandard der DIN 18015-2 vorgibt. Bei neu zu installierenden Stromkreisverteilern ist daher für eventuelle spätere Erweiterungen eine Platzreserve von 20 % einzuplanen. Zudem haben einige der heute üblichen Haushaltsgeräte, wie der Gefrierschrank oder Elektrogrill, oft eine hohe Anschlussleistung von über 2000 Watt und benötigen deshalb jeweils einen zusätzlichen Anschluss mit eigenem Stromkreis. Auch die Infrastruktur der Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie die elektrischen Erzeugungsanlagen, Energiespeichersysteme und Gebäudesystemtechnik-Anlagen sind in den Mindeststandards nicht berücksichtigt. Wer für die Zukunft plant, muss hier mehr Elektroinstallationen einplanen.
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