Einsatz von Unterspannungen und Unterdächern

Ausgebaute Dachgeschosse benötigen immer mindestens eine Unterspannung. Sie soll die Wärmedämmung vor eintreibendem Flugschnee und Treibregen schützen. Unter bestimmten Umständen kann es notwendig werden, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.

Ein Hauptkriterium für die erforderlichen Maßnahmen ist die Regeldachneigung (RDN) einer Dachdeckung: Ein bestimmter Neigungswinkel, der eine regensichere Konstruktion ermöglicht. Bei größeren Abweichungen bzw. einer Unterschreitung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die vom ZVDH herausgegebene Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen unterscheidet Zusatzmaßnahmen in fünf Klassen. Für die Zusatzmaßnahmen sind Mindestdachneigungen zwischen 10° und 22° vorgegeben. Bei einem steileren Dach reichen eine Unterdeckung oder Unterspannung aus, bei einer geringen Dachneigung ist ggf. ein wasserdichtes Unterdach nötig, welches höchsten Schutz bietet.

Die Zusatzmaßnahmen sind objektspezifisch zu planen: Neben der Dachneigung ist auch die Sparrenlänge entscheidend. Abhängig von der Dachneigung macht eine große Sparrenlänge zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Auch die Nutzung spielt eine Rolle, da die Anforderungen an die Überdachung und Dichtigkeit bei einem Carport geringer sind als bei einem Wohnraum. Klimatische Verhältnisse und örtliche Bestimmungen sind ebenfalls von Bedeutung.

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