Durchgangshöhe
Die Durchgangshöhe beschreibt bei Treppen den freien vertikalen Raum über den Stufen. Damit man die Treppe nutzen kann, ohne sich den Kopf zu stoßen, sind die Mindestmaße der Durchgangshöhe in Normen festgelegt. In Deutschland fordert die DIN 18065 – Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße für innenliegende Treppen eine lichte Höhe von mindestens zwei Metern. Gemessen wird diese Höhe entlang einer gedachten, schräg im Raum verlaufenden Lauflinie. An jeder Stufenvorderkante muss der Abstand senkrecht nach oben bis zum nächsten Bauteil mindestens zwei Meter betragen. Nur so ist gewährleistet, dass Treppen komfortabel und gefahrlos genutzt werden können. Die Durchgangshöhe ist Teil des sogenannten Lichtraumprofils.
Bei Bestandstreppen entsprechen Durchgangshöhen nicht immer den aktuellen Anforderungen, vor allem bei historischen Gebäuden, Kellertreppen oder Treppen zu Dachböden. Hier gilt meistens der Bestandsschutz. Dieser endet, wenn Veränderungen bei Konstruktion, Statik oder Nutzung vorgenommen werden. Bei Sanierungen bedürfen niedrigere Durchgangshöhen daher normalerweise eine bauordnungsrechtliche Einzelfallprüfung.
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