Dachneigung, Gefälle

Regelwerke und Mindestvorgaben

Bei der Planung eines regelgerechten Gefälles muss unterschieden werden, ob dieses nach den Regeln für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) des Deutschen Dachdeckerhandwerks oder nach der Abdichtungsnorm DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen ausgeführt werden soll. Auch nach Angleichung der Regelwerke bestehen Unterschiede, sodass Planerinnen und Planer vorab festlegen bzw. vereinbaren sollten, nach welchen Vorgaben die Leistung erbracht wird.

Gemäß den Regeln für Abdichtungen soll die Unterlage der Abdichtung für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mind. 2% in der Fläche geplant werden.
Auch bei einem Mindestgefälle von zwei Prozent und mehr ist Pfützenbildung möglich.
Sollte stehendes Wasser die folgenden Aufbauten schädigen können, soll für eine ausreichende Wasserableitung gesorgt werden.

Gemäß den Regeln für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) Pkt 2.2 soll die Unterlage der Abdichtung für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mind. 2% in der Fläche geplant werden. In begründeten Fällen können jedoch gefällelose Flächen ausgebildet werden (2.2[4]):

  • infolge reduzierter Anschlusshöhen an Türen,
  • wenn die konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen eine Gefällegebung nicht ermöglichen,
  • bei Bestandsgebäuden mit vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen,
  • bei Intensivbegrünung oder erdüberschütteten Flächen mit Anstaubewässerung oder
  • wenn baurechtliche Anforderungen eine Gefällegebung nicht ermöglichen.
Aufgrund von Durchbiegung und/oder zulässigen Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke von Werkstoffen, durch Überlappungen und Verstärkungen kann es jedoch selbst auf Flächen mit einer Neigung von bis zu 5% (ca. 3°) zu Pfützenbildung kommen (2.2[2]). Sollte stehendes Wasser die folgenden Aufbauten schädigen können (z.B. Plattenbelag im Mörtelbett), soll für eine ausreichende Wasserableitung gesorgt werden

In der Abdichtungsnorm DIN 18531 heißt es zum Punkt Dachneigung/Gefälle:
„Die Abdichtung sollte, außer bei intensiv begrünten Dächern mit Anstaubewässerung, so geplant und ausgeführt werden, dass Niederschlagswasser nicht langanhaltend auf der Abdichtungsschicht stehen kann. Dazu sollte ein Mindestgefälle von 2% geplant werden“.
„Bei Dachflächen mit einer Neigung bis ungefähr 5% (3°) ist aufgrund zulässiger Ebenheitstoleranzen, der Durchbiegung des Tragwerks, vorhandenem Gegengefälle und aufgrund von Unebenheiten an Bahnenüberlappungen und -verstärkungen eine Pfützenbildung möglich. Soll Pfützenfreiheit erreicht werden, ist eine Neigung von mehr als 5% zu planen.“

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Flachdächer lassen sich vielseitig nutzen (Abb. Wohnen am Lokdepot in Berlin-Schöneberg, Robertneun, 2014/15).

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Gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie sind Abflussbeiwerte bzw. Abflusskennzahlen bei der Dimensionierung der Entwässerungseinrichtungen in Ansatz zu bringen. Ausschlaggebend hier sind sowohl die Art der Begrünung (also Extensiv- oder Intensivbegrünung), als auch die Dachneigung (größer oder kleiner als 5°) und die Aufbaustärke des Gründachs.

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