Dachneigung, Gefälle

Regelwerke, Mindestvorgaben und Anwendungsklassen

Bei der Planung eines regelgerechten Gefälles muss unterschieden werden, ob dieses nach den Regeln für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) des Deutschen Dachdeckerhandwerks oder nach der Abdichtungsnorm DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen ausgeführt werden soll. Aufgrund von Unterschieden der Regelwerke sollten Planerinnen und Planer vorab festlegen bzw. vereinbaren, nach welchen Vorgaben die Leistung erbracht wird.

Gemäß den Regeln für Abdichtungen soll die Unterlage der Abdichtung für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mind. 2% in der Fläche geplant werden.
Aufgrund von Durchbiegung und/oder zulässigen Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke von Werkstoffen, durch Überlappungen und Verstärkungen kann es jedoch selbst auf Flächen mit einer Neigung von bis zu 5% (ca. 3°) zu Pfützenbildung kommen.
Die gefällelose Ausbildung einer Fläche ist bei Intensivbegrünung oder erdüberschütteten Flächen mit Anstaubewässerung ausnahmsweise möglich.

Grundlegend unterscheidet die Flachdachrichtlinie seit 12/2016 nicht mehr die Anwendungsklassen. Die Differenzierung von ‚nicht genutzt‘ und ‚genutzt und erdüberschüttet‘ wird hier nur noch bei EPDM-Bahnen verwendet.

Gemäß den Regeln für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) Pkt 2.2 soll die Unterlage der Abdichtung für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mind. 2% in der Fläche geplant werden. In begründeten Fällen können jedoch gefällelose Flächen ausgebildet werden (2.2[2]):

  • infolge reduzierter Anschlusshöhen an Türen,
  • wenn die konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen eine Gefällegebung nicht ermöglichen,
  • bei Bestandsgebäuden mit vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen,
  • bei Intensivbegrünung oder erdüberschütteten Flächen mit Anstaubewässerung oder
  • wenn baurechtliche Anforderungen eine Gefällegebung nicht ermöglichen.
Aufgrund von Durchbiegung und/oder zulässigen Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke von Werkstoffen, durch Überlappungen und Verstärkungen kann es jedoch selbst auf Flächen mit einer Neigung von bis zu 5% (ca. 3°) zu Pfützenbildung kommen (2.2[5]). Sollte stehendes Wasser die folgenden Aufbauten schädigen können (z.B. Plattenbelag im Mörtelbett), soll für eine ausreichende Wasserableitung gesorgt werden (d.h. mehr als 5% Gefälle einplanen).

In der Abdichtungsnorm DIN 18531 heißt es zum Punkt Dachneigung/Gefälle:
„Die Abdichtung sollte, außer bei intensiv begrünten Dächern mit Anstaubewässerung, so geplant und ausgeführt werden, dass Niederschlagswasser nicht langanhaltend auf der Abdichtungsschicht stehen kann. Dazu sollte ein Mindestgefälle von 2% geplant werden“.
„Bei Dachflächen mit einer Neigung bis ungefähr 5% (3°) ist aufgrund zulässiger Ebenheitstoleranzen, der Durchbiegung des Tragwerks, vorhandenem Gegengefälle und aufgrund von Unebenheiten an Bahnenüberlappungen und -verstärkungen eine Pfützenbildung möglich. Soll Pfützenfreiheit erreicht werden, ist eine Neigung von mehr als 5% zu planen.“

Weiterhin unterscheidet die DIN zwischen zwei Anwendungsklassen (Standardausführung [K1] und höherwertiger Ausführung [K2]):
  • Anwendungsklasse K1: Das Mindestgefälle beträgt 2% – mit der Möglichkeit, in begründeten Fällen von dieser Empfehlung abzuweichen: „Dächer der Anwendungsklasse K1 können auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die Auswahl der Abdichtung die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.“
  • Anwendungsklasse K2: Das Mindestgefälle beträgt 2%, in Kehlen mindestens 1%. Bei genutzten Dächern ist bei Kunststoffbahnen (Mindestdicke 1,5 mm) z.B. die Art der Schutzlage anzupassen. Darüber hinaus ist bei intensiv begrünten K2-Dächern mit einer Anstaubewässerung bis 100 mm ein geringeres geplantes Gefälle zulässig, sofern dies bei der Materialauswahl und der Ausführungsart berücksichtigt wird.

Fachwissen zum Thema

Dachbahnen, egal ob frei bewittert, bekiest oder begrünt, unterliegen unterschiedlichen mechanischen, thermischen, chemischen und biologischen Beanspruchungen.

Dachbahnen, egal ob frei bewittert, bekiest oder begrünt, unterliegen unterschiedlichen mechanischen, thermischen, chemischen und biologischen Beanspruchungen.

Dachabdichtungen

Anforderungen an Dachabdichtungen

Flachdächer lassen sich vielseitig nutzen, sei es als erweiterte Wohnfläche oder Dachterrasse, als Standort für Gebäudetechnik (z.B. Klimageräte), zur Energieerzeugung, als Parkdeck oder sogar als Sportanlage (Abb. Wohnen am Lokdepot in Berlin-Schöneberg, Robertneun, 2014/15)

Flachdächer lassen sich vielseitig nutzen, sei es als erweiterte Wohnfläche oder Dachterrasse, als Standort für Gebäudetechnik (z.B. Klimageräte), zur Energieerzeugung, als Parkdeck oder sogar als Sportanlage (Abb. Wohnen am Lokdepot in Berlin-Schöneberg, Robertneun, 2014/15)

Nutzung Flachdach

Arten von Flachdächern

Gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie sind Abflussbeiwerte bzw. Abflusskennzahlen bei der Dimensionierung der Entwässerungseinrichtungen in Ansatz zu bringen. Ausschlaggebend hier sind sowohl die Art der Begrünung (also Extensiv- oder Intensivbegrünung), als auch die Dachneigung (größer oder kleiner als 5°) und die Aufbaustärke des Gründachs.

Gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie sind Abflussbeiwerte bzw. Abflusskennzahlen bei der Dimensionierung der Entwässerungseinrichtungen in Ansatz zu bringen. Ausschlaggebend hier sind sowohl die Art der Begrünung (also Extensiv- oder Intensivbegrünung), als auch die Dachneigung (größer oder kleiner als 5°) und die Aufbaustärke des Gründachs.

Gründächer

Dachentwässerung und Dachgefälle bei Gründächern

Wasserflächen werten eine begrünte Dachfläche auf.

Wasserflächen werten eine begrünte Dachfläche auf.

Nutzung Flachdach

Wasser(flächen) auf Dachflächen

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Flachdach sponsored by:
Paul Bauder GmbH & Co. KG | Korntaler Landstraße 63 | 70499 Stuttgart | www.bauder.de