CE-Kennzeichnung
Gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) sind Bauprodukte innerhalb der EU einheitlich zu bewerten und zu kennzeichnen, um den freien Handel zu erleichtern und die Qualität zu sichern. Hersteller müssen für ihre Produkte eine Leistungserklärung erstellen, in der die wichtigsten Produkteigenschaften – wie etwa Feuerbeständigkeit, Wärmedämmung oder Tragfähigkeit – aufgeführt sind.
Auf dieser Grundlage erhalten die Produkte eine CE-Kennzeichnung, die ihre Übereinstimmung mit den EU-Vorgaben bestätigt. Importeure und Händler sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage (harmonisierter) europäischer Normen, die einheitliche Prüf- und Messverfahren vorgeben.
Zu der CE-Kennzeichnung gehören:
- das CE-Kennzeichen selbst
- die letzten zwei Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung zuerst angebracht wurde
- Name und Anschrift bzw. Logo des Herstellers / Unternehmens
- Produktbezeichnung bzw. Kenncode des Produkttyps
- Bezugsnummer der Leistungserklärung
- Leistungen des Produktes nach Leistungserklärung
- Angabe der harmonisierten Norm
- Kennnummer der notifizierten Stelle
- Verwendungszweck des Bauprodukts
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik (siehe Surftipps).
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