Brandschutzlagen

Brandschutzlagen zwischen Wärmedämmschichten und Dachabdichtung können je nach Dachaufbau (Art des Dämmstoffes, Bahnentyp) und Verlegeart zum Schutz gegen Flugfeuer und strahlende Wärme nach DIN 4102-7 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 7: Bedachungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen (bzw. DIN V EN V 1187 Prüfverfahren zur Beanspruchung von Bedachungen durch Feuer von außen in Verbindung mit DIN EN 13501-5 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 5: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus Prüfungen von Bedachungen bei Beanspruchung durch Feuer von außen) notwendig sein. Genaue Auskunft darüber gibt das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) über den Nachweis der „harten Bedachung“ des Herstellers der Dachabdichtung. Die Brandschutzlagen können aus verschiedenen Materialien hergestellt werden, z.B. aus Rohglas, Bitumen mit Einlagen aus Glasvlies oder Polyester. Meist kommen sie als Vliese zur Ausführung.

Dächer mit intensiver Begrünung (i.d.R. dickere Substratschicht) sind ohne Weiteres, als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme zu bewerten. Sie benötigen keine Brandschutzlagen. Dächer mit einer extensiven Begrünung benötigen Brandschutzlagen. Eine Ausnahme bildet die Ausführung als sogenannte harte Bedachung. Diese liegt nur vor, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Substratschicht mind. 3 cm dick ist,
  • Das Substrat höchstens 20 Gewichtsprozent organische Bestandteile aufweist
  • Bei großflächigen Begrünungen nach höchstens 40 m Brandabschnitte gebildet werden ( z.B. durch Streifen aus Kies, Betonplatten (b > 1 m) oder Aufkantungen (h > 30 cm),
  • Vor Öffnungen in der Dachfläche (Lichtkuppel, Lichtbänder) und vor Wänden mit Öffnungen ein Streifen mit einer minimalen Breite von 50 cm aus Grobkies, Betonplatten o.ä. angeordnet wird.
Entsprechen extensiv begrünte Dächer diesen Kriterien, gelten sie als harte Bedachung und benötigen keine Brandschutzlagen.

Fachwissen zum Thema

Bedachungen müssem gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein

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Beispiel Industriedach mit Oberlichtern und Abdichtung aus Bitumenbahnen

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Brandschutzbestimmungen für Dachdurchdringungen nach DIN 18234

Brennbare Dampfsperren wie z.B. bei Dächern mit tragender Dachschale aus Stahltrapezprofilen mit Abdichtung müssen mindestens normalentflammbar sein.

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Brandschutzbestimmungen für Dampfsperren

Normen

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