Brandschutz: Verglasungen
Hinsichtlich ihres Brandverhaltens werden Baustoffe in folgende Gruppen unterteilt: Baustoffe die selbst brennen, Baustoffe die Brandgase nicht durchlassen aber nicht verhindern, dass die Hitzestrahlung Gegenstände hinter ihnen entzündet sowie Baustoffe, die auch die Hitzestrahlung für eine bestimmte Dauer zurückhalten. Die Feuerwiderstandsdauer wird in Minuten angegeben (Schritte: 15, 30, 60, 120 bis 360 Minuten); der Baustoff dementsprechend in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt.
Verhalten einzelner Gläser im Brandfall
Bei
Hitzeeinwirkung springen Float- und Ornamentgläser nach kurzer Zeit
und es droht nach dem Herausfallen von Bruchstücken ein
Feuerüberschlag. Vorgespannte Gläser bieten höheren Widerstand
gegen Versagen aus Hitzeeinwirkung, erfüllen jedoch ohne weitere
Maßnahmen nicht die Anforderungen an Brandschutzverglasungen.
Brandschutzverglasungen
Wenn Gläser im System mit Rahmen, Dichtungen und
Befestigungsmitteln den Flammen- und Brandgasdurchtritt für einen
bestimmten Zeitraum verhindern, nicht aber den Durchtritt von
Hitzestrahlung und die Gefahr der Selbstentzündung von Gegenständen
hinter der Verglasung, werden sie nach nationaler Norm (DIN 4102
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) als
Brandschutzverglasung eingestuft (G 30 – G 120). Gemäß
europäischer Normung (DIN EN 13501 Klassifizierung von
Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten*) werden
diese raumabschließenden Verglasungen als E 20 – E 120
bezeichnet. Drahtglas, Glasbausteine und vorgespannte Gläser aus
Borosilikatglas können die Anforderungen der Norm
erfüllen.
Vorgespanntes Borosilikatglas erfüllt beispielsweise in der Dicke 6 mm die Klasse G 60 (E 60), in der Dicke 8 mm die Klasse G 120 (E 120). Gegenüber herkömmlichem Kalk-Natron-Silikatglas besitzt dieses Glas eine höhere Temperaturbeständigkeit, einen höheren Erweichungspunkt und eine höhere Viskosität, wodurch bei erhöhten Glaseinständen höhere Feuerwiderstandszeiten erreicht werden können. Brandschutzverglasungen aus reinem Borosilikatglas bieten den Vorteil, dass sie selbst bei größter Hitze transparent bleiben und so im Notfall eine lebensrettende Einsicht in hinter der Verglasung liegende Bereiche bietet.
Raumabschließende und wärmedämmende Verglasungen besitzen die Eigenschaft, der Beanspruchung eines nur an einer Seite angreifenden Feuers so zu widerstehen, dass ein Feuer- und Rauchgasdurchtritt verhindert wird und das keine signifikante Übertragung der Wärme stattfindet. Hochwertige Brandschutzgläser, die sich auf der dem Feuer abgekehrten Seite im Mittel um nicht mehr als 140 K erwärmen, gehören gemäß DIN 4102 den Klassen F 30 – F 120 (DIN 13501: EI 30 – EI 120) an. Diese Klassen erfüllen beispielsweise Isoliergläser, bei denen im Scheibenzwischenraum eine salzartige Hydrogelschicht enthalten ist. Sie bewirkt durch Verdampfungsprozesse und die Salzstrukturen eine Hitzedämmung. Optische Verzerrungen sind bei Brandschutzverglasungen dieser Art wegen der Gelschicht nicht ausgeschlossen.
Eine andere Variante sind sandwichartig angeordnete Wasserglasschichten zwischen dünnen Floatglasscheiben. Diese wirken durch Aufschäumen, Abspalten von Wasser und das Schmelzen des Glases. Bei nicht ordnungsgemäßer Fertigung können bei diesen Verglasungen winzige Bläschen im Bereich der Wasserglasschichten auftreten. Zur Verbesserung der UV-Beständigkeit der Verglasung werden zusätzliche PVB-Folien in den Scheibenaufbau integriert. Nach einem ähnlichen Prinzip funktionieren Brandschutzgläser mit Bor-Aluminiumphosphat-Schichten, die sich als UV-stabil erwiesen haben und zusätzlich schalldämmend wirken.
Die Hersteller von Brandschutzverglasungen bieten mit verschiedenen Unterkonstruktionen von Partnerfirmen Systemlösungen an, deren Eigenschaften in Zulassungen erfasst und dokumentiert sind. Bereits bei geringen Abweichungen von den Zulassungen ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
* Die DIN EN 13501 ist das europäische Pendant zur
nationalen Klassifizierung von Baustoffen hinsichtlich ihres
Brandverhaltens nach DIN 4102.
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