Brandschutz im Bestand: Altenpflegeheime und Krankenhäuser

Brandschutz im Bestand: Altenpflegeheime und Krankenhäuser

Gerd Geburtig

Deutsches Institut für Normung (Hrsg.)
Beuth Verlag, Berlin 2014
2. aktualisierte Auflage mit 254 Seiten, Format DIN A5, broschiert

Preis: 48,00 EUR (62,40 in Kombination mit E-Book)

ISBN 978-3-410-24437-0

Grundlegend und umfassend, dabei gut verständlich und anschaulich sind die Bücher von Gerd Geburtig in der Reihe Brandschutz im Bestand. Die zweite aktualisierte Auflage des Bandes über Altenpflegeheime und Krankenhäuser führt in die Thematik ein, zeigt wesentliche Konfliktpunkte zwischen Pflege, Betreuung und Anliegen des Brandschutzes auf, erläutert typische Mängel in bestehenden Häusern und bietet anhand von Bildern beispielhafte Lösungen.

Zu den häufig anzutreffenden Mängeln gehören veraltetete technische Anlagen, fehlende Brandmeldeanlagen, historische Erschließungssysteme, die im Brandfall verrauchen können, Brandlasten in Fluren und Treppenräumen oder auch die fehlende Beschilderung von Fluchtwegen. Ein wesentlicher Knackpunkt der Brandschutzplanung sowohl bei Pflegeheimen als auch Krankenhäusern ist die Sicherstellung der Rettung, da Bewohner bzw. Patienten nicht unbedingt in der Lage sind, sich eigenständig zu bewegen. Eine relativ neue Herausforderung in Altenpflegeheimen ist der Umgang mit einer wachsenden Zahl Demenzkranker – der Autor widmet diesem Krankheitsbild und daraus resultierenden Folgen für die Planung einen eigenen Abschnitt. Rechtliche Grundlagen sind in die jeweiligen Kapitel eingebunden bzw. Teil des Anhangs. Typische Problematiken bestehender Krankenhäuser und Pflegeheime werden beispielhaft als „Konfliktsituation“, „Gefährdungseinschätzung“ mitsamt „Lösungsvorschlägen“ erläutert. Und schließlich gibt es drei besonders ausführlich dargestellte Praxisbeispiele mit Plänen, Tabellen und Fotos.

Aus dem Inhalt:

  • Einleitung
  • Typische Mängel, Gefährdungsanalyse und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen
  • Brandschutzmaßnahmen für Altenpflegeheime im Bestand
  • Brandschutztechnische Anforderungen an bestehende Krankenhäuser
  • Praxisbeispiele für Brandschutzkonzepte
  • Anhänge

Fachwissen zum Thema

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen in Sonderbauten

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Flucht-/​Rettungswege

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen bei Sonderbauten

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

Sonderbauten

Krankenhäuser und Pflegeheime

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

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Grundlagen

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Surftipps

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