Brandmelderzentralen (BMZ)

Die Brandmelderzentrale (BMZ) ist Herz und Hirn des Brandmeldesystems. Hier laufen alle Informationen zusammen, von hier werden die zentralen Komponenten und ein Großteil der Peripherie mit Energie versorgt. Von der Zentrale  werden Gefahren- und Störmeldungen generiert und Brandschutzeinrichtungen angesteuert.

Beispiel einer Brandmeldezantrale und ihrer angeschlossenen Komponenten
Brandmeldeanlage mit Linientechnik
Brandmeldeanlage mit Ringbustechnik

Im Interesse einer hohen Versorgungssicherheit muss die Energieversorgung redundant erfolgen. Die Grundversorgung erfolgt aus dem Niederspannungsnetz des Gebäudes. Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wird die Anlage bis zur Instandsetzung aus der integrierten Sicherheitsstromversorgung (Akkumulatoren) gespeist. Wenn die Anlage auf Störungen überwacht wird und die Instandsetzung innerhalb von 24 Stunden erfolgt, genügt eine Überbrückungszeit von 30 Stunden. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Überbrückungszeit der Sicherheitsstromversorgung auf 72 Stunden erhöht werden. Überschreitet der Sicherungsbereich eine Fläche von 48.000 m² muss die BMZ redundante Signalverarbeitungs- und Anzeigeeinrichtungen haben.

Ältere und einfache Brandmelderzentralen arbeiten mit Grenzwert- oder Linientechnik. An eine Linie werden ein oder mehrere Melder angeschlossen. Geht ein Melder in den Alarmzustand, wird dieser an der Zentrale angezeigt und weiterverarbeitet. Eine Einzelmeldererkennung ist in der Regel nicht möglich. Größere Zentralen arbeiten mit Ringbustechnik. An einen Ring können über 100 Handfeuermelder, automatische Melder, Signalgeber oder Kuppler angeschlossen werden. Jeder Busteilnehmer hat eine eigene Adresse und kann von der Zentrale einzeln identifiziert werden.

Ausgedehnte Brandmeldesysteme können mit mehreren vernetzten Zentralen ausgestattet werden. Die Zentrale, die die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr ansteuert, wird als Hauptzentrale bezeichnet. An der Hauptzentrale müssen alle Feuer- und Störmeldungen sowie vorgenommene Abschaltungen angezeigt werden. Am Bedienteil der Zentrale müssen mindestens folgende Bedienhandlungen möglich sein:

  • Durchblättern der Alarmmeldungen
  • Abruf der Störmeldungen
  • Rückstellung des Alarmzustandes
  • Zu- und Abschaltung der akustischen Alarmierung
  • Zu- und Abschaltung aller Brandfallsteuerungen
  • Zu- und Abschaltung von einzelnen Meldern, Gruppen oder Brandfallsteuerungen
Der Aufbau der Tastatur, die Anzeigen im Display und die Menüführung unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller, was für die Einsatzkräfte der Feuerwehr sehr verwirrend sein kann. Aus diesem Grund werden seit vielen Jahren in der Nähe des Gebäudezugangs abgesetzte Erstinformationsstellen für die Feuerwehr installiert. Diese bestehen mindestens aus dem Feuerwehr-Bedienfeld, dem Feuerwehr-Anzeigetableau und dem Feuerwehr-Laufkartendepot.

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