Beschläge an Feuer- und Rauchschutztüren

Rauch- und Feuerschutzabschlüsse müssen mit all ihren Beschlags- und Zubehörteilen dauerhaft funktionstüchtig sein. Wichtige Beschlagteile sind dabei Schlösser/Verriegelungen, Bänder oder Schließmittel. Alle zur Verwendung in Feuer- und Rauchschutzabschlüssen vorgesehenen Beschläge und Zubehörteile müssen ihre Eignung nachgewiesen haben (Ü-Zeichen, CE-Kennzeichnung oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis).

Die genaue Festlegung welche Zubehörteile an einem Feuer- oder Rauchschutzabschluss verwendet werden dürfen, sind in der jeweiligen "Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung" bei Feuerschutzabschlüssen und im "Allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis" bei Rauchschutzabschlüssen festgelegt. Durch die Bauregelliste Teil A (Abschnitt 6, Türen und Tore) und Teil B wird festgelegt, welche technischen Regeln die Beschlags- und Zubehörteile erfüllen müssen oder wie der Nachweis bei Abweichungen von diesen technischen Regeln zu führen ist.

Folgende Normen für Beschläge sind in der Bauregelliste A (Ausgabe 2004/1) im Abschnitt 6. Türen und Tore aufgenommen. Diese Beschläge müssen das Ü-Zeichen tragen:

  • DIN 18250 "Einsteckschlösser für Feuerschutzabschlüsse",
  • DIN 18262 "Federbänder"
  • DIN 18263-1 "Türschließer mit hydraulischer Dämpfung",
  • DIN EN 1154 "Türschließer mit kontrolliertem Schließablauf",
  • DIN 18263-4 "Türschließer mit Öffnungsautomatik",
  • DIN EN 1155 "Türschließer mit integrierter el. Feststellvorrichtung",
  • DIN 18272 "Feder- und Konstruktionsbänder",
  • DIN 18273 "Türdrückergarnituren"
  • DIN EN 1158 "Schließfolgeregler".
Folgende Normen für Beschläge sind in der Bauregelliste B Teil 1 (Ausgabe 2004/1)aufgenommen. Diese Beschläge müssen gemäß der beabsichtigten Verwendung an Feuer- und Rauchschutztüren die CE-Kennzeichnung tragen:

  • EN 179 "Notausgangsverschlüsse",
  • EN 1125 "Panikverschlüsse",
  • EN 1935 "Einachsige Tür- und Fensterbänder".