Beleuchtung spezieller Arbeitsumgebungen

In medizinischer Behandlung und Forschung, industrieller Fertigung und Produktion

Außer Büroarbeitsplätzen gibt es unterschiedliche Arbeitsumgebungen, die spezielle Lichtverhältnisse erfordern – so zum Beispiel im medizinischen Bereich für Untersuchungs- und Behandlungszimmer, Labore und Operationssäle, aber auch bei Industrie und Handwerk, in Produktion und Fertigung. Im Folgenden sind Hinweise und Vorgaben für eine beispielhafte Auswahl aufgeführt.

Im Maschinen- und Anlagenbau variiert die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke zwischen 300 und 500 lx. Die Beleuchtung wird auf den Raum und den Arbeitsbereich abgestimmt (im Bild: Fraunhofer ISE Photovoltaik-Technologie Evaluations Center, „Back end“-Standort im Freiburger Solar Info Center)
In hohen Hallen sollten robuste und wartungsarme Leuchten eingesetzt werden, die einfach zu reinigen sind
OP-Leuchte für Reinräume

Als Beleuchtungsstärke für Untersuchungs- und Behandlungsräume sind 300 bis 500 Lux ausreichend. Allerdings ist für die gezielte Ausleuchtung auf einer Behandlungsliege oder einem -stuhl zusätzliches Licht von 1.000 Lux erforderlich, das auch über mobile Untersuchungsleuchten (mit Gelenkarmen) zur Verfügung gestellt werden kann. Diese sollten einen Farbwiedergabeindex Ra 90 oder höher aufweisen, die Farbtemperatur sollte zwischen 3.000 und 6.700 Kelvin liegen. Für die Ausleuchtung der Mundhöhle in einem zahnärztlichen Behandlungsraum beispielsweise sind mindestens 5.000 Lux erforderlich. Es ist darauf zu achten, dass ein Patient bei der Untersuchung nicht geblendet wird (beispielsweise in Rückenlage durch Deckenlicht).

Operationssäle müssen sehr gut ausgeleuchtet sein; hier ist eine Aufteilung in drei Zonen sinnvoll. Für das Operationsfeld sind normativ 40.000 bis 160.000 Lux gefordert (gemäß DIN EN 60601-2-41: Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-41: Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von Operationsleuchten und Untersuchungsleuchten). Das nähere Umfeld sollte mit 2.000 Lux ausgeleuchtet werden, darüber hinaus sind 1.000 Lux ausreichend.

Wichtig ist, dass die Allgemeinbeleuchtung gleichmäßiges Licht liefert, um Schatten und Blendung zu vermeiden. Das medizinische Personal sollte ermüdungsfrei arbeiten können. Für die Sehaufgaben beim Operieren am besten geeignet ist neutralweißes Licht mit einer Farbtemperatur > 3.800 Kelvin; nötig ist ein Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 90. Da die hygienischen Anforderungen hoch sind, werden für eine einfache Reinigung und Desinfizierung Leuchten mit Schutzart IP54 oder IP65 empfohlen. Letztere sind staubdicht und praktisch auch bakteriendicht, da nur Partikel eindringen können, die kleiner sind als ein Mikrometer (µm). Höhere Schutzarten sind nötig in Räumen, deren Wände und Decken desinfiziert und gereinigt werden müssen. Bei Beleuchtungsstärken, wie sie für OP-Bereiche gefordert sind, lässt sich mittels LED- und Leuchtstofftechnik viel Energie sparen. Auf die Ausstattung und Beleuchtung von Arztpraxen und Kliniken haben sich verschiedene Hersteller spezialisiert.

Auch in Laboren ist gutes Sehen sehr wichtig: 500 Lux sollten die Regel sein; wenn es um Farbprüfungen geht, sind 1.000 Lux mit tageslichtweißem Licht notwendig. Der Farbwiedergabeindex der eingesetzten Leuchten sollte mindestens Ra 90 betragen. Weil in Laboren helle, glatte und glänzende Materialien überwiegen, ist bei der Beleuchtungsplanung darauf zu achten, dass Reflexblendung vermieden wird. Werden in einem Labor Dämpfe frei, muss ein gegenüber diesen Einwirkungen beständiges Leuchtenmaterial eingesetzt werden. Für Gefahrenbereiche gibt es explosionsgeschützte Leuchten (sog. Ex-Leuchten).

Im Maschinen- und Anlagenbau variiert die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke zwischen 300 und 500 Lux. Die Beleuchtung wird auf den Raum und den Arbeitsbereich abgestimmt. Eine für die jeweilige Sehaufgabe erhöhte Beleuchtungsstärke kann das Wohlbefinden der Mitarbeiter und die Produktivität steigern, ebenso wie helle vertikale Flächen im Raum. Grundsätzlich gilt, dass sich insbesondere Tageslicht – ob durch Oberlichter, Lichtkamine oder Glasdächer, Fenster oder großflächige Verglasungen – positiv auf die Stimmung und Leistungsfähigkeit der Menschen in einem (Arbeits- und Produktions-)Raum auswirkt.

Am Fließband können parallel verlaufende Lichtbänder für ein gleichmäßiges Beleuchtungsniveau sorgen; durch diese Art der Lichtverteilung lassen sich störende Reflexionen vermeiden. In hohen Hallen sollten robuste und wartungsarme Leuchten eingesetzt werden, die einfach zu reinigen sind. Eine hohe Schutzart verringert das Wartungsintervall. Bis zu einer Höhe von sechs Metern werden Leuchten für Leuchtstofflampen, ab sechs Metern Raumhöhe alternativ auch Leuchten für Hochdruck-Entladungslampen verwendet.

Fachwissen zum Thema

Eine gute Beleuchtung ist die Voraussetzung für ein ermüdungsfreies Arbeiten. In Bürogebäuden mit einem ausgewogenen Verhältnis von Kunst- und Tageslicht an jedem Arbeitsplatz lässt sich die Produktivität steigern und der Krankenstand der Mitarbeiter verringern.

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Beleuchtungsarten

Arbeitsplatzbeleuchtung

Richtlinien/​Verordnungen

Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien

 Die wichtigste Einheit aus einer Reihe von Begriffen zur Lichtplanung ist die Beleuchtungsstärke; sie wird in lux (lx) oder lumen pro Quadratmeter (lm/m²) gemessen

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Lichttechnische Größen

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Erscheinungsbild eines Raumes mit hoher Farbtemperatur

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Farbtemperatur

Je natürlicher die einzelnen Farben eines betrachteten Objekts unter einem bestimmten Licht wiedergegeben werden, desto besser ist die Farbwiedergabe der Lampe.

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Kühle Lichtfarben verstärken den Eindruck von Hygiene und Sauberkeit, hier in einem Labor mit Vinylboden (Favorite Pur+)

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