Befahranlagen

Befahranlagen und Personensicherungsanlagen zur Reinigung und Instandhaltung von Fassaden sind mobile oder ortsfeste Konstruktionen, über die ein Zugang zu Fassadenteilen möglich ist, die von den Verkehrsflächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes nicht ohne zusätzliche Hilfsmittel erreichbar sind. Solche unzugänglichen Fassadenteile können z.B. Außenseiten von Fassaden ohne Öffnungselemente oder Innen- und Außenseiten von Glasdächern sein.

Fassadenkletterern an Personensicherungsanlagen an einer Glasfassade am Berliner Kurfürstendamm.
Verfahrbare Leiter mit elektrisch verfahrbarer Schiebeplattform
Fassaden-/Dachbefahranlage im Stadion am Betzenberg in Kaiserslautern

Je nach Form, Struktur und Erscheinungsbild der Fassade wird zwischen den verschiedenen Arten von Befahranlagen und Personensicherungsanlagen ausgewählt. Bei den hier beschriebenen Möglichkeiten handelt es sich lediglich um eine Auswahl gebräuchlicher Systeme. Das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte praktikabelste System muss für jedes Gebäude einzeln ermittelt werden.

  • Hängeleitern/Kastenleitern werden meist an ebenen vertikalen Fassaden mit mittlerer Höhe verwendet. Sie können manuell oder elektromotorisch betrieben werden. Es handelt sich um einfache Hängeleitern mit Arbeitsplattform oder geschlossene Leiteranlagen mit Arbeitsplattform (Kastenleitern) mit Geländerholmen zur Fassadenseite. Beide Leiteranlagen sind i.d.R. mit zwei Fahrwerken ausgestattet. Das obere Fahrwerk läuft auf oder in einer Schiene, das untere Fahrwerk dient lediglich als Führung und stützt sich auf einer separaten Führungsschiene oder ggf. auch gegen die Fassade direkt ab.

  • Horizontal verfahrbare Wartungsbühnen für die Zugänglichkeit der Innen- und Außenseiten von Glasdächern können der Dachform individuell angepasst werden. Sie werden je nach Dachform auf Schienenpaaren oder auch auf einer Schiene um einen Mittelpunkt (z.B. bei runden Dächern) manuell oder elektromotorisch verfahren. Eine Kombination mit anderen Befahranlagenelementen wie beispielsweise mit angehängten oder aufgesetzten, teleskopierbaren Leitern oder auch angehängten Motorgondeln ist grundsätzlich möglich.

  • Motorgondeln an Schienen oder an schienengeführten Fassadenaufzügen kommen hauptsächlich bei Fassaden mit großer Höhe, z.B. an Hochhäusern zur Anwendung. Die Motorgondeln sind Arbeitskörbe aus Aluminium, die an Stahlseilen in vertikaler Richtung bewegt werden. Die horizontale Bewegung kann direkt über die Einhängung an einer oberen Schienenanlage erfolgen. Ebenso ist der Einsatz eines auf dem Dach auf Schienen fahrbaren Fassadenaufzuges mit Ausleger oder ein Ausleger mit stationärem Festpunkt (z.B. bei runden Gebäudegrundrissen) möglich.

  • Personensicherungsanlagen sind Anlagen zur Sicherung von Personen gegen Absturz beispielsweise auf Leitern oder Dachflächen. Sie können als horizontale oder vertikale Laufsicherungen oder auch als Einzelanschlagpunkte ausgebildet sein. Hierbei trägt die zu sichernde Person einen Sicherungsgurt (Persönliche Schutzausrüstung), welcher über ein spezielles Sicherungsseil in der Laufsicherung eingehakt wird. Die Laufsicherung selbst kann in Form eines Edelstahlseiles oder auch einer Schiene ausgeführt werden. Als Einzelanschlagpunkte werden meist spezielle Ringschrauben eingesetzt. Die jeweils verwendeten Systeme bzw. Einzelkomponenten müssen den Anforderungen der zugehörigen DIN-Normen sowie den Regeln der Berufsgenossenschaften, den Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitsstättenverordnung genügen.

  • Mobile Arbeitsbühnen
    sind eine Alternative zu ortsfesten Einrichtungen, wenn durch die Struktur des Gebäudes mehrere verschiedene ortsfeste Befahranlagen eingesetzt werden müssten. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Fassaden mit solchen Geräten zu erreichen sind. Sie können z.B. als selbstfahrende Arbeitsbühnen oder als Anhänger verwendet werden. Die gebräuchlichsten Formen sind die Teleskop- und die Scherenarbeitsbühnen. Je nach verwendetem Typ und möglichem Standort können auch große Höhen bis 50 m erreicht werden.

  • Sondersysteme
    können u.a. halb- oder vollautomatische Anlagen, wie z.B. sogenannte Reinigungsroboter sein. Sie werden dann eingesetzt, wenn die herkömmlichen Befahranlagen aus technischen oder ästhetischen Gründen nicht angewendet werden können oder sollen. Hierbei handelt es sich um mobile Geräte, die sich mit oder ohne manuelle Hilfe auf bzw. an den Fassaden bewegen und die Reinigung durchführen.

  • Auch der Einsatz von Fassadenkletterern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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