Bauteile: Gliederung

Unterscheidung und Zulassung

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden. Sie unterliegen sämtlich den Anforderungen der Landesbauordnungen (LBO). Diese basieren auf der jeweiligen Gebäudeklasse, auf der Anzahl und Größe der Wohnungen, der Gebäudeart und -nutzung sowie der Lage im Gebäude.

Das Tragwerk eines Gebäudes, bestehend aus tragenden und aussteifenden Wänden und Stützen, muss im Brandfall ausreichend lange standsicher sein (im Bild: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf, NKBAK, Frankfurt a. M.; 2019).
Raumabschließende Bauteile dienen dazu, der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen.

Tragende und aussteifende Bauteile

Das Tragwerk eines Gebäudes, bestehend aus tragenden und aussteifenden Wänden und Stützen, muss im Brandfall ausreichend lange standsicher sein. Die Brandschutzanforderungen dieser Bauteile werden zusammen mit dem Nachweis der Tragfähigkeit im kalten Zustand erbracht (Kaltbemessung). Bei der Berechnung der Tragfähigkeit von Bauteilen im Brandfall spricht man von einer Heißbemessung.

Ertüchtigung tragender Bauteile
Insbesondere bei Nutzungsänderungen und Umbauten können sich die brandschutztechnischen Anforderungen an tragende und aussteifende Bauteile verändern oder es wird festgestellt, dass vorhandene Bauteile dem erforderlichen Feuerwiderstand nicht genügen. Eine Ertüchtigung (Erhöhung) des Feuerwiderstands ist mit folgenden Bauteilen oder Schutzmaßnahmen möglich:

  • brandschutztechnische Unterdecken
  • selbstständige Unterdecken mit Feuerwiderstand
  • Brandschutzbeschichtungen
  • Brandschutzputze
  • Brandschutzbekleidungen
Raumabschließende Bauteile
Raumabschließende Bauteile dienen dazu, der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen. Zu ihnen gehören Wände (Brandwand, Trennwand), Decken, Dächer, Türen, Verglasungen, Abschottungen usw. Raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch begrenzen einen Brand auf einen von ihnen gebildeten Brandabschnitt.

Geregelte Bauteile nach Bauregeln

Bauteile für den Brandschutz können z.B. nach den Regeln der DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile eingestuft und verwendet werden. Dort sind in Tabellen Mindestmaße für Breiten, Dicken, Bewehrungen etc. für Massiv-, Holzbau-, Stahlbau-, Verbund- und Sonderbauteile textlich und zeichnerisch festgelegt, bei deren Einhaltung ein definierter Feuerwiderstand angenommen werden kann (geregelte Bauteile).

Ungeregelte Bauprodukte mit Zulassungen

Der Feuerwiderstand besonderer Bauprodukte (Bauteile und Bauarten), für die es keine Regelungen z.B. in der DIN 4102-4 gibt, muss durch Prüfungen auf Basis der DIN 4102-2 Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen nachgewiesen werden. Nach erfolgten Prüfungen wird ein Verwendbarkeitsnachweis für dieses Bauprodukt ausgestellt.

Bei Decken, Stützen, Unterzügen, Treppen usw. ist dies in der Regel ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), für bestimmte Produkte eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Sollen Bauprodukte ohne solche Zulassungen verwendet werden, kommt auch eine Zulassung im Einzelfall (ZiE) in Betracht, die durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden kann.

Fachwissen zum Thema

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

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Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Gebäudeklassen

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