Aufbau von begeh- und befahrbaren Flachdächern

Begehbares Flachdach mit Bepflanzung und Oberlichtern an der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (Sichau + Walter Architekten, 2011)
Dachterrasse des Museo delle Scienze in Trient

Bei der Planung und Ausführung von begeh- und befahrbaren Dachflächen sind einige Punkte besonders zu beachten. Das sind unter anderem:

  • erhöhte Lastannahmen (Eigen-, Nutz-, Brems- und Schneelast),
  • druckstabile Wärmedämmung (gemäß DIN V 4108-10),
  • hochwertige Dachabdichtung
  • Schutzlagen entsprechend der Schutzwirksamkeitsklassen
  • und ausreichendes Gefälle.

Zusätzlich zu den Belastungen auf Gehbelägen sind bei Fahrbelägen horizontale Lasten zu berücksichtigen. Diese entstehen durch Lenken, Beschleunigen und Bremsen.

Ein Wasseranstau unter Geh- und Fahrwegen nach den „Empfehlungen zu Planung und Bau von Verkehrsflächen auf Bauwerken“ der FLL ist nicht zulässig. Ohne Gefälle ist stehendes Wasser nicht zu vermeiden und es kann aufgrund von Eislinsenbildung zu Frosthebungen kommen. Die Flachdachrichtlinien und die DIN 18531 geben für die Abdichtungsebene ein Mindestgefälle von 2% vor, regeln aber auch den Fall, wie mit weniger Gefälle gebaut werden kann. Bei einem Gefälle kleiner als 2% ist die Qualität der Abdichtungsbahnen zu erhöhen.

Beläge aus Beton bzw. Asphalt sollen mit einem Gefälle von mindestens 1,5% ausgebildet werden; Pflasterbeläge sollen mindestens 3% aufweisen. Grundsätzlich sind bei der Gefällegebung die Anschlusshöhen zu beachten. Wichtig ist bei allen Aufbauvarianten, dass die Aufbauten seitlich schubsicher eingefasst sind.

Davon ausgehend, dass die Unterkonstruktion mit Dämmung, Dachabdichtung und Schutzlage den erhöhten Anforderungen gerecht wird, sind folgende Funktionsschichten des Aufbaus zu beachten:

  • Die Dränschicht mit der Funktion, in den darüber liegende Schichten eindringendes Wasser aufzunehmen und der Entwässerungseinrichtung zuzuführen. Als Dränschicht werden meist mineralische Schüttstoffe oder Dränelemente eingesetzt. In Abhängigkeit der Belastungsklassen und des Größtkornes muss die Mindest-Einbauhöhe der Schüttstoffe bei 10 bis 15 cm liegen. Kunststoff-Dränelemente müssen den Wasserabfluss sowohl vertikal als auch horizontal sicherstellen, nur eine geringe Stauchung zulassen und haben idealerweise das notwendige Filtervlies schon aufkaschiert. Damit lässt sich in einem Arbeitsgang eine druckstabile, dauerhaft funktionsfähige Dränschicht einbauen.
  • Die Tragschicht mit der Funktion, die Tragfähigkeit der darüber liegenden Deckschicht zu sichern, indem Lasten verteilt und in die darunter liegende Schichten geführt werden. In der Praxis sind dies meist Kies-Sand-Gemische in den Körnungen 0/22, 0/32 bzw. 0/45 in den Mindesteinbaustärken (je nach Größtkorn) von 10-15 cm.
  • Die Bettung dient als Auflager der Deckschicht und Ausgleich von Maßtoleranzen und überträgt einwirkende Kräfte in die Tragschicht. Sie muss sowohl ausreichend fest als auch wasserdurchlässig sein. In der Regel sind das Gesteinskörnungen (Sande und Splitte) in den Körnungen 0/4, 0/5 bzw. 0/8.
  • Die Deckschicht ist der obere Abschluss von Geh- und Fahrwegen aus Platten, Pflaster, Klinker, Rasengittersteinen, Asphalt, Beton. Platten und Pflaster beispielsweise müssen eine Stärke von mindestens 4 cm bei ausschließlich begehbaren Flächen bzw. bis 10 cm bei befahrbaren Dächern haben. Bei Verkehrsflächen der Belastungsklasse 3 sind besondere Maßnahmen wie Verbundsteinpflaster bzw. Verlegung im Verband vorzusehen.

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