Allgemeines zur Entwässerung und Dränage

Funktion, Gefälle und Anordnung

Die Dacheindeckung bzw. Dachabdichtung soll die Bauteile und Baustoffe eines Gebäudes trocken, funktionstüchtig und standsicher erhalten. Bei flachen Dächern ist außerdem eine Entwässerung notwendig, damit das Niederschlagswasser abgeführt wird und es zu keinen Wasseransammlungen kommt, die zu Feuchteschäden und Verformungen führen können und im Extremfall auch die Statik des Gebäudes gefährden. Der Funktionstüchtigkeit einer Dachentwässerung und der Bemessung von Rinnen und Abläufen sollte seitens der Planer ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.

Bei Flachdächern erfolgt die Entwässerung in der Regel innenliegend.
Dachabläufe werden in der Regel mit Einbaumanschetten geliefert, die mit den Abdichtungsbahnen verklebt oder verschweißt werden.
Ein begehbarer Gitterrost aus Edelstahl oder verzinktem Stahl überdeckt die darunterliegende Entwässerung.

Grundsätzlich sind Flachdächer mit einem Gefälle von mindestens 2% auszuführen, um die Bildung von Pfützen und Schlammablagerungen zu verhindern, allerdings ist erst bei Dächern mit mindestens 5° Dachneigung mit keiner Pfützenbildung mehr zu rechnen. Das erforderliche Gefälle lässt sich über einen Gefälleestrich oder eine in der Höhe variierende, keilförmige Wärmedämmung herstellen.

Bei Flachdächern erfolgt die Entwässerung in der Regel innenliegend; jede Teildachfläche wird über einen Dachablauf und einen Notablauf entwässert. Entwässerungsleitungen sollten möglichst senkrecht geführt werden und müssen gedämmt sein, da sie Wärmebrücken in der Dachkonstruktion darstellen. Ein beheizter Ablauf verhindert das Vereisen bei Minusgraden. Eine innenliegende Entwässerung sollte zweimal im Jahr gereinigt und gewartet werden. Nur in Ausnahmefällen sollte die Entwässerung nach außen erfolgen.

Der Dachablauf oder Gully muss so angeordnet sein, dass seine Außenkanten mindestens 30 cm Abstand zu den Außenkanten aufgehender Bauteile, Fugen oder weiteren Durchdringungen aufweisen. Dachabläufe werden in der Regel mit Einbaumanschetten geliefert, die mit den Abdichtungsbahnen verklebt oder verschweißt werden. Für Anschlüsse an aufgehende Bauteile zum Beispiel im Bereich der Attika, aber auch an Fenster- und Terrassentüren ist bei einer Dachneigung bis 5° eine Mindesthöhe von 15 cm über der Nutzschicht oder der Kiesschüttung vorgeschrieben. Ist die Dachneigung größer, beträgt die Mindesthöhe 10 cm.

Zur Verminderung dieser Mindesthöhe eines Anschlusses kann ein Dränagerost eingesetzt werden. Er vereinfacht den Zugang zu Dachterrassen, insbesondere wenn Barrierefreiheit gefordet ist, dient aber auch dem besonderen Schutz einer Fassade und kann Schlagregen schnell ableiten. Ein solcher begehbarer Gitterrost aus Edelstahl oder verzinktem Stahl überdeckt die darunterliegende Entwässerung, das Wasser läuft direkt über das Gitter nach unten ab.

Wichtige Normen zur Dach- und Gebäudeentwässerung sind die DIN EN 12056: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden mit dem für Flachdächer entscheidenden Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung sowie die nationale Ergänzungsnorm DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056. Diese enthält einen Abschnitt zur Bemessung von planmäßig voll gefüllten Regenwasserleitungen (Druckströmung) und bietet praktische Hilfe bei der Bemessung von Dachrinnen, Dachabläufen und Notentwässerungen. Vorgaben zu Abläufen für Gebäude macht die DIN EN 1253: Abläufe für Gebäude – Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm.

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