Allgemeines zu Normen und Richtlinien

Es gibt kaum ein Fachgebiet im Bauwesen, das vergleichbar zum „Schloss und Beschlag“ nahezu jedes Detail durch Normen festgelegt hat. Diese straffe, nationale und europäische Reglementierung liegt im Interesse der ausschreibenden Fachleute aus der Bauplanung, Architektur und Verarbeitung einerseits und den Herstellern andererseits. Viele Beteiligte richten sich nach Normen, Vorschriften und Richtlinien mit dem Ziel, Missverständnisse zu vermeiden, die Austauschbarkeit zu fördern und Unsicherheiten bei der Anwendung zu reduzieren.

Die Beschlag-Normen (DIN und EN) befassen sich mit vielen Details dieses Bauzubehörs: Abmessungen, Konstruktionsdetails, Mindestforderungen und Leistungseigenschaften, Materialgüte, Oberflächenschutz und weiteren Sachgebieten. Die nationalen Regelwerke aller EU-Länder – so auch Deutschland – werden gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung EU 305/2011) nach und nach in Europa-Normen umgesetzt. Die Europa-Regelwerke werden unter dem Dach des CEN (Europäisches Komitee für Normung, Brüssel) in Zusammenarbeit aller EU-Länder erarbeitet. Die EN-Normen befassen sich nicht mit Konstruktions- und Ausführungseinzelheiten. Es werden für Fenster und Türen, Tore, Beschläge und Zubehör nur Funktionen, Anforderungen bzw. Leistungseigenschaften sowie Normen für die Durchführung von Prüfungen als Eigenschaftsnachweis bearbeitet. Sofern ein Baubeschlag von einer europäischen harmonisierten Norm erfasst ist und deren Anforderungen erfüllt, ist durch die CE-Kennzeichnung am Produkt und/ oder den dazugehörigen begleitenden Unterlagen identifizierbar.

Unabhängig von der Europa-Harmonisierung werden zahlreiche nationale Normen bestehen bleiben. Beispiel hierfür sind DIN 4108 Wärmeschutz, DIN 4109 Schallschutz und weitere, ständig überarbeitete deutsche Normen. Die Länderbauordnungen (Bauen in Deutschland ist Länderzuständigkeit) sind, wie viele hierzulande bauaufsichtlich eingeführte Vorschriften, im nationalen Bereich verbindlich. Die VOB bleibt ebenfalls nationale, deutsche Vorschrift. Für den Bereich der Beschläge legt die DIN 18357 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Beschlagarbeiten wichtige Einzelheiten für Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung von Beschlägen fest.

Schließlich haben die Verarbeitungsrichtlinien – hier die Richtlinien der Beschlägehersteller – einen hohen Stellenwert. Wer diese Richtlinien zum Beispiel beim Anschlagen und Beschlägeeinbau nicht beachtet, ist für möglicherweise Folgeschäden verantwortlich. Das Produkthaftungsgesetz (PHG 1988) bezieht diese Regelung auf die Passage „Instruktions-Pflicht“. Aber auch diejenigen, die Bauelemente wie Türen und Fenster mit den dazugehörigen Beschlägen bedienen und mit ihnen umgehen, sind an eine gewisse Sorgfaltspflicht gebunden – vorausgesetzt, sie sind informiert worden.

Die Einführung von Normen, Regelwerken und Richtlinien soll Unsicherheiten und Fehler bei der Bauabwicklung vermeiden. Die Konstruktions- und Gestaltungsfreiheit sowie der Technische Fortschritt sollen jedoch durch Normen nicht eingeengt werden. Unter diesem Gesichtspunkt bekommt der fachgerechte Umgang und die Nutzung von Türen und Fenstern mit deren Beschlägen einen immer höheren Stellenwert. Aber auch Normen und Regelwerke werden immer unentbehrlicher: Bewährte Beschläge und Schlösser nach Norm und Vorschrift bilden die sicherste Grundlage für eine zuverlässige, optimale Funktionserfüllung von Fenstern, Türen, Toren und Klappläden.

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