Änderung im DWA-A 138-1
Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb
Nach 19 Jahren veröffentlicht die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA) ein überarbeitetes Regelwerk für Versickerungsanlagen: Das DWA-A 138-1 Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb ersetzt das DWA-A 138 aus dem Jahr 2005. Was zunächst wie eine routinemäßige Aktualisierung erscheint, entpuppt sich in einigen Punkten als radikale Neuausrichtung.
Bemessung der Standortunsicherheit
Eine wesentliche Änderung ist die Einführung des standortspezifischen Korrekturfaktors fOrt. Er dient dazu, den gemessenen Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse anzupassen, da dieser an verschiedenen Stellen einer Fläche variieren kann. Während bislang pauschale Faktoren verwendet wurden, erlaubt der neue Ansatz eine differenzierte Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten. So berücksichtigt der Faktor fOrt unter anderem die Qualität der Baugrunderkundung, die Anzahl und räumliche Verteilung der Probenentnahmestellen sowie die Variabilität der Bodenverhältnisse.
Differenziertere Belastungskategorien
Im DWA-A 138-1 werden außerdem in Anlehnung an das DWA-A 102 zur Harmonisierung der Regelwerke für Niederschlagswasser drei neue Belastungskategorien eingeführt:
- Kategorie I – gering belastet
- Kategorie II – mäßig belastet
- Kategorie III – stark belastet
Sie definieren Mindestwirkungsgrade für gelöste (Fein-)Stoffe, die durch Behandlungsmaßnahmen nachweislich erreicht werden müssen. Diese Einteilung dient der Auswahl geeigneter Vorreinigungsverfahren und der Bewertung der Einleitung in Boden und Grundwasser.
Rigolendimensionierung
Während bislang lediglich die halbe Höhe einer Rigole als wirksame Versickerungsfläche berücksichtigt wurde, geht das neue Regelwerk – bei entsprechender vollständiger Durchsickerung – von der gesamten Höhe aus. Dadurch ist die berechnete Versickerungsleistung der Rigolen höher, was eine kleinere Dimensionierung ermöglicht und potenziell zu Kosteneinsparungen in der Anlagenplanung führen kann.
Vorbehandlung von Niederschlagswasser
Zusätzlich beinhaltet das DWA-A 138-1 eine neue Grundsatzentscheidung: Jedes Niederschlagswasser muss vor der Versickerung durch ein geeignetes Filtersystem vorbehandelt werden. Was früher nur für belastete Flächen galt, gilt jetzt überall: Selbst das vermeintlich saubere Regenwasser von Dachflächen, das bisher oft direkt versickern durfte, muss künftig behandelt werden, etwa durch belebte Bodenzonen, Filterrigolen oder technische Sedimentations- oder Filtrationsanlagen. Diese Entscheidung spiegelt das gewachsene Bewusstsein für Mikroschadstoffe wider, die auch in scheinbar unbelasteten Abflüssen auftreten können.
Mit den Änderungen am DWA-A 138-1 könnten die Kosten durch einen höheren Planungsaufwand steigen, allerdings entspricht der verbesserte Grundwasserschutz den Umweltanforderungen und ermöglicht eine bessere Anpassung an den jeweiligen Standort.
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