Glastüren, Glaswände (BGI/GUV-I 669)
Merkblatt der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Gallerie
Häufig werden bei Planung und Einbau von Glastüren und -wänden
sicherheitstechnische Aspekte nicht hinreichend beachtet. Dies kann
zum Bruch des Glases führen und möglicherweise schwere Unfälle
verursachen. Um dies zu vermeiden, hat die Berufsgenossenschaft
Handel und Warendistribution (BGHW) das Merkblatt Glastüren,
Glaswände (BGI/GUV-I 669) zusammengestellt. Dabei handelt es
sich um ein überschaubares und verständliches Dokument zur
sicherheitsgerechten Planung dieser Bauelemente. Es beinhaltet
unter anderem eine Übersicht über die wichtigsten
Sicherheitsanforderungen. Hier sind z.B. zu nennen:
- Anhang Nr. 1.5 (3): „Durchsichtige oder lichtdurchlässige
Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen
oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus
bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze
und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit
den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände
nicht verletzt werden können.“
- Anhang 1.7 (4) Arbeitsstättenverordnung: „Bestehen
lichtdurchlässige Flächen von Türen nicht aus bruchsicherem
Werkstoff und ist zu befürchten, dass sich Personen durch
Zersplittern der Türflächen verletzen können, so sind diese Flächen
gegen Eindrücken zu schützen."
- Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Punkt 5 (6): „ ... Werkstoffe für
durchsichtige Flächen gelten als bruchsicher, wenn sie die
baurechtlichen Bestimmungen für Sicherheitsglas erfüllen (z.B.
Einscheiben- und Verbundsicherheitsglas). Die Bruchsicherheit hängt
entscheidend davon ab, dass das Glas nicht beschädigt ist und dass
keine unzulässige Spannungen oder Belastungen auf das Glas
einwirken (siehe 10.1 (4)). Kunststoffe mit vergleichbarer
Bruchsicherheit sind zulässig. Drahtglas ist kein
Sicherheitsglas.“
Daneben werden die bruchsicheren lichtdurchlässigen Werkstoffe
dargestellt, die den Sicherheitsanforderungen genügen. Dazu zählen
die sogenannten Sicherheitsgläser Einscheiben-Sicherheitsglas
(ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG) sowie lichtdurchlässige
Kunststoffe mit vergleichbaren Sicherheitseigenschaften. Weitere
Themen sind die Schutzwirkung durch Splitter-Schutzfolien, Gläser
mit Drahteinlage und die Sicherung von Glasflächen. Eine Auflistung
der wichtigsten Vorschriften und Regeln ist ebenfalls
enthalten.
Das überarbeitete Merkblatt ist im Oktober 2010 erschienen und kann
auf der Internetseite des BGHW (siehe Surftipps) oder direkt von
dieser Seite als kostenlose Pdf-Datei heruntergeladen
werden.
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