Ausstattungsstandards für die Elektroinstallation
Aktualisierte Ausstattungsrichtlinie RAL-RG 678
Bei der Planung von Elektroinstallationen in Wohngebäuden müssen die in der DIN 18015-2: Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung festgelegten Mindestwerte eingehalten werden. Darin beschrieben ist die Mindestausstattung an Stromkreisen, Steckdosen sowie verschiedenen Anschlüssen. Über die Mindestausstattung hinaus sind hier jedoch keine Standards definiert. Daher hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) in der Richtlinie RAL-RG 678 weitere Festlegungen und Ausstattungsstandards der Elektroinstallation definiert. Mit Aktualisierung zur DIN 18015-2:2021-10, war entsprechend auch eine Anpassung der Richtlinie notwendig, die seit Februar 2023 in neuer Auflage erhältlich ist.
Gallerie
In der Richtlinie werden die Anzahl der Stromkreise, Steckdosen, Beleuchtungsanschlüsse sowie Anschlüsse für weitere Verbrauchsmittel wie zum Beispiel Waschmaschine, Durchlauferhitzer oder Elektrofahrzeug beschrieben. Unterschieden wird bei der klassischen Elektroinstallation zwischen der Mindestausstattung (Ausstattungswert 1), der Standardausstattung (Ausstattungswert 2) und der Komfortausstattung (Ausstattungswert 3). Darüber hinaus sind Ausstattungsstandards für eine integrierte Gebäudesystemtechnik erfasst (1plus, 2plus, 3plus).
Mit der Überarbeitung entspricht die RAL-Richtlinie nun dem aktuellen Stand der Technik; unter anderem wird darin berücksichtigt, dass etwa offene Wohnbereiche feste Raumstrukturen immer mehr ablösen – was entsprechende Auswirkungen auf die Elektroplanung hat.
Die aktualisierte Richtlinie kann auf der Webseite der HEA für einen Preis von 16 Euro erstanden werden; eine Kurzfassung ist auf der Webseite der Initiative Elektro+ zum kostenlosen Download erhältlich (siehe Surftipps).
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