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Schließmittel

Schließmittel sind Geräte, die dazu geeignet sind, bewegliche Bauwerksöffnungs-Abschlüsse, gegebenenfalls auch nach Ausfall von Fremdenergie, selbsttätig zu schließen. Selbst schließend ist die Eigenschaft des geöffneten Bauwerksöffnungs-Abschlusses, ohne Einwirkung von Fremdenergie bis zum Einrasten des Verschlusssystems selbsttätig zu schließen. Diese Eigenschaft wird für Bauwerksöffnungs-Abschlüsse mit besonderer Schutzwirkung (z.B. Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren) in den Bauordnungen der Länder bzw. in den entsprechenden Normen für Türen gefordert.
(Definition nach DIN 4102 Teil 18).
Gebräuchliche Geräte sind Federbänder, Türschließer mit hydraulischer Dämpfung, Kontergewichtsanlagen (Gegengewichtsanlagen) und Federseilrollen (in Federn gespeicherte Energie).

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