_Sicherheitstechnik
Schleuse
Eine Schleuse besteht aus zwei sich folgenden Türen, so
gesteuert, dass nur eine der beiden offen sein kann. Die innere Tür
soll diejenigen Sicherheitsmerkmale aufweisen, die der zu
schützende Raum verlangt. Dabei sind Beschusshemmung, Rauch- und
Brandabschluss sowie Einsatz an der Gebäudeperipherie sind
möglich.
Der Verschluss der Türen und deren Sabotageschutz verlangen
professionelle Fertigung!
Achtung: Schleusen werden als Notausgang
nicht von allen Behörden akzeptiert!