Partnerschlüssel
Partnerschlüssel gewährleisten die zwangsläufige Schließung
durch zwei Personen. Sie werden in Hochsicherheitsbereichen,
Geheimräumen, hochsensiblen EDV-Räumen, Kundenmietfächern der
Banken und bei sonstigen exponierten Türen und Behältnissen
eingesetzt.
Die Zwei-Personen-Zwangsschließung wird meist als Einzelschließung
eingesetzt; sie ist aber auch zum Teil in Schließanlagen
integrierbar, wenn dies von Anfang an bei der Bestellung angegeben
wird. Durch die zweckentsprechend getrennte Aufbewahrung der
unterschiedlichen Schlüsselteile ergibt sich eine höhere Sicherheit
gegen unbefugte Benutzung verlorener Schlüssel und die
unberechtigte Anfertigung von Nachschlüsseln.