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Partnerschlüssel

Partnerschlüssel gewährleisten die zwangsläufige Schließung durch zwei Personen. Sie werden in Hochsicherheitsbereichen, Geheimräumen, hochsensiblen EDV-Räumen, Kundenmietfächern der Banken und bei sonstigen exponierten Türen und Behältnissen eingesetzt.
Die Zwei-Personen-Zwangsschließung wird meist als Einzelschließung eingesetzt; sie ist aber auch zum Teil in Schließanlagen integrierbar, wenn dies von Anfang an bei der Bestellung angegeben wird. Durch die zweckentsprechend getrennte Aufbewahrung der unterschiedlichen Schlüsselteile ergibt sich eine höhere Sicherheit gegen unbefugte Benutzung verlorener Schlüssel und die unberechtigte Anfertigung von Nachschlüsseln.

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