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Nachrüstungen

Die einbruchhemmende Wirkung von Fenstern und Türen kann durch das Anbringen von Zusatzverriegelungen, sogenannten Nachrüstsicherungen, zumindest punktuell erhöht werden.

Im Jahr 2000 erschien die offizielle normative Regelung DIN 18104 "Einbruchhemmende Nachrüstprodukte – Teil 1 Aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster und Türen, Anforderung und Prüfverfahren". Teil 2 wird sich mit im Falz eingelassenen Nachrüstprodukten beschäftigen. Hierfür liegt das erste Druckmanuskript vor. Der Prüfplan sieht eine statische Belastung und einen manuellen Einbruchversuch mit einfachen Werkzeugen (Werkzeugsatz A aus DIN V ENV 1630) vor.

Des Weiteren müssen die Hersteller ihren Produkten eine leicht verständliche Bedienungsanleitung (bebildert) und eine detaillierte Montageanweisung mit Angaben zum Einsatzgebiet (für Türen oder Fenster), Hinweisen zu den nötigen Befestigungsmitteln (Anzahl, Dimension) und deren Verwendungszweck (für Holz, Kunststoff, Beton etc.), Angaben zu den benötigten Werkzeugen zur Montage usw. beilegen.
Ein VdS-Prüfverfahren für Nachrüstsortimente an Fenstern und Türen ist im September 1997 erschienen (VdS 2536).

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