Zutrittskontrolle

Mithilfe einer Zutrittskontrolle lässt sich der Zugang über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk steuern, damit nur berechtigte Personen in die für sie freigegebenen Bereiche in Gebäuden oder geschützten Areale auf einem Gelände gelangen. Die Berechtigung sollte mindestens durch folgende Prüfungen ermittelt werden:

  • Systemzugehörigkeit des Trägers eines bestimmten Identifikationsmerkmals
  • Gültigkeit der Identifikationsmerkmale
  • Zeitliche Zutrittsbeschränkung (Zeitzone)
  • Örtliche Zutrittsbeschränkung (Raumzone)

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, darf der Einlass erfolgen. Die Prüfung kann in Abhängigkeit des Sicherheitsbedürfnisses durch folgende Maßnahmen erfolgen: 

  • Rein visuell durch einen Pförtner (personelle Zutrittskontrolle)
  • Durch eine automatische Zutrittskontrollanlage
  • Durch eine manuelle Zutrittskontrollanlage zur Unterstützung des Pförtnerdienstes

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