WDVS: Wärmedämmverbundsysteme

Für keramische Beläge auf Wärmedämmverbundsystemen bieten die meisten Hersteller ein geschlossenes System an, das Dämmung, Bewehrung, Klebstoff und/oder Verlegemörtel, Befestigungsmaterialien, Belagsmaterialien und Fugenmasse beinhaltet. Diese Systeme sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) zugelassen und zertifiziert (PÜV-Zulassung – nach der Landesbauordnung anerkannte Prüfungs-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle). Sie unterliegen damit nicht mehr den Anforderungen der DIN 18515-1 Außenwandbekleidungen – Grundsätze für Planung und Ausführung – Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten.

12 mm Natursteinbelag auf Wärmedämmverbundsystem
Direkt auf dem Untergrund aufgeklebte Glasmosaikfliesen als Teil eines Wärmedämmverbundsystems am Hotel Topzz in Wien.

Systeme mit Klinkeroberflächen
Für die Verwendung von Wärmedämmsystemen mit Klinkeroberflächen als komplette Fassadenplatte bieten die Hersteller dazugehörige Eck-, Leibungs- und Sturzlösungen an. Die Anordnung von Bewegungsfugen wird je nach Hersteller auf die Gebäudeaußenecken minimiert oder überhaupt nicht erforderlich. Verschiedene Anbieter arbeiten mit einer Nutverbindung zwischen Dämmstoff und Klinkerriemchen, um spätere Rissbildung im Belag durch temperaturbedingte Längenänderung zu verhindern.

Systeme mit Natursteinoberflächen
Hersteller bieten Natursteinfliesen auf Dämmtafeln als Systemlösung ohne zusätzliche Befestigungen für eingeschossige Fassaden an. Die dünnen Natursteinfliesen (maximal 12 mm stark) werden auf dem Untergrund verklebt und ermöglichen dadurch eine relativ geringe Konstruktionsdicke. Die angebotenen Fliesen besitzen Größen bis zu 0,5 m², sind quadratisch oder rechteckig und in verschiedenen Formaten erhältlich. Dazu werden spezielle Sockelfliesen angeboten.

Verlegung der WDVS
Die Dämmstoffe sind dichtgestoßen zu verlegen und zu befestigen. Die Befestigung der Dämmplatten ist seit 2007 neu geregelt: Deutschland wurde in vier Windzonen eingeteilt und dementsprechend die Befestigungswerte für gedübelte Systeme normativ neu geordnet. Werden diese Vorgaben ignoriert, kann das nicht nur im Schadensfall weitreichende Folgen haben. Darüber hinaus verliert die Fassaden-Dämmkonstruktion nicht nur praktisch an Standsicherheit, sondern damit auch ihre Zulassung als WDV-System.

Die Forderung „dichtgestoßen“ zu verlegen, ist allerdings nicht ganz unbedenklich auszuführen. Wie alle Baustoffe verfügen auch Dämmstoffe über ein spezifisches Wärmeausdehnungsverhalten. Werden die Dämmschichten im Hochsommer verlegt, wirkt die Sonneneinstrahlung direkt auf die Dämmkonstruktion. Auf Grund der häufiger aufgetretenen Schäden bei WDVS, die in den Sommermonaten angebracht wurden, haben die Hersteller der Dämmsysteme reagiert und in ihren Produktbeschreibungen spezielle Verarbeitungsbedingungen im Bereich höherer und hoher Temperaturen festgeschrieben. Kommt es zur Ausführung von WDVS durch die Fliesenlegerfirma, ist es unbedingt notwendig, sich über die Herstellerangaben sorgfältig zu informieren und dem entsprechend auszuführen. Das bezieht sich nicht nur auf das Herstellen der Dämmschicht, sondern auch auf die nachfolgenden Arbeiten beim Verlegen der Fliesen oder Platten.

Beim Arbeiten mit Wärmedämmverbundsystemen gelten ausschließlich die Vorgaben durch den Hersteller. Alle WDVS verfügen über ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, das auf die speziellen Verarbeitungsrichtlinien abgestimmt ist.

Quelle: Andrea Borgmeier, Hans Braunreiter; Bautechnik für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger; Vieweg + Teubner Verlag; Wiesbaden, 2011

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