Wärmeleitfähigkeit

Die thermische Behaglichkeit stellt keine feste, messbare Größe dar, sie schwankt von Mensch zu Mensch. Um  bei einem mehrstündigen Aufenthalt im Raum bei einer Lufttemperatur von 20°C die Voraussetzung für behagliche Fußwärmeverhältnisse zu bieten, sollte die Oberflächentemperatur des Bodens zwischen 16 und 19°C aufweisen.

Bemessen werden der Wärmedurchlasswiderstand und die Wärmeleitfähigkeit. Der Wärmedurchlasswiderstand kennzeichnet den Widerstand, den das Bauteil gegenüber dem Wärmeabfluss leistet. Bodenbeläge, die auf Fußbodenheizungen eingesetzt werden, dürfen keinen zu hohen Wärmedurchlasswiderstand haben - 0,15 m² x K/W sollten nicht überschritten werden.

Hersteller müssen für solche Bodenbeläge Angaben zum CE-Kennzeichnung machen. Entweder wird ein gemessener Wärmedurchlasswiderstand 1/^ oder ein Richtwert für die Wärmeleitfähigkeit nach EN 12524 angegeben. Die Wärmeleitfähigkeit (auch Lambda-Wert genannt, λ) beschreibt den Wärmefluss durch eine 1 Meter dicke Baustoffschicht bei 1 K Temperaturdifferenz. Die je kleiner die Wärmeleitzahl, desto besser ist der Dämmwert.

Textile Beläge werden meistens als wärmer empfunden, im Gegensatz zu keramischen Belägen oder Steinböden, deren glatte Oberfläche viele Menschen als kühl bezeichnen.

Bildnachweis: Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e.V., Aachen

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