Verglasungen
Fensterflächenanteil und Kennwerte
Großflächige Verglasungen sind an vielen Gebäuden zu finden. Sie liegen insbesondere deshalb im Trend, weil sie Tageslicht in die Räume hineinlassen und in den Wintermonaten passive solare Gewinne erzielen. Im Wohnungsbau tragen große, nach Süden ausgerichtete Verglasungen zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs bei, in Bürogebäuden hingegen sind solare Gewinne durch große Glasflächen meistens unerwünscht, weil sie einerseits zu Lasten des Blendschutzes gehen und andererseits den Kühlenergiebedarf erhöhen. Soll aus energetischen Gründen keine aufwendige Kühlung des Gebäudes erfolgen, ist ein geeignetes Sonnenschutzsystem unerlässlich.
Verglasungs- und Fensterflächenanteil
Bei üblicher Rohbaufensterhöhe von 1,30 m und einer Brüstungshöhe
von 0,90 m, sollte die Summe der Fensterbreiten mindestens 55% der
Breite des Raumes betragen. Für die Lichtverteilung im Raum sind auch die Lage und
die geometrische Form der Fenster entscheidend. Breitere Fenster
oder Fensterbänder in mittlerer Höhe verbessern den Lichteinfall;
auch mehrere schmale, hohe Fenster, vor allem aber bodentiefe
Schrägverglasungen sorgen für eine gleichmäßige Raumausleuchtung.
Letztere bringen alerdings je nach Himmelsrichtung, wiederum die
Gefahr einer sommerlichen Überhitzung mit sich.
Im Verwaltungsbau wird ein Fensterflächenanteil von 60 bis 65%
als optimal angesehen, da bei größeren Glasflächen keine weitere
nennenswerte Stromersparnis zu erzielen ist und eher Probleme mit
dem sommerlichen Wärmeschutz auftreten. Wenn der
Fensterflächenanteil 30% einer Fassadenfläche überschreitet, so ist
nach Energieeinsparverordnung ein vereinfachtes Nachweisverfahren
anzuwenden, dass sich die Räume nicht überhitzen. Hier sind
bestimmte Anforderungen an die Sonneneintragskennwerte oder an die
Kühlleistung einzuhalten, um einen energiesparenden sommerlichen
Wärmeschutz sicherzustellen.
Sommerlicher Wärmeschutz
Die Größe der Fensterfläche im Verhältnis zur Grundfläche des Raums ist maßgeblich, um Aufenthaltsräume hinsichtlich der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz zu bewerten. Das normative Rechenverfahren aus der DIN 4108-2 bildet dabei die Grundlage zur Erfüllung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung zum sommerlichen Wärmeschutz nach den §§ 3 und 4 für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Mit der Bewertung zum sommerlichen Wärmeschutz stehen die Reduzierung von Kühllasten und die Reduzierung des Energiebedarfs zur Kühlung im Vordergrund. Ebenso geht es aber auch um die Aufenthaltsqualität für den Nutzer und die Einhaltung der Behaglichkeitskriterien.
Kennwerte von Verglasungen
Für die Tageslichtnutzung ist die Größe der Glasflächen, die Himmelsrichtung der Fassade sowie mögliche Verschattungen durch die umgebende Bebauung entscheidend. Für das energieeffiziente Bauen sind der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) und der Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) der Verglasung von Bedeutung. Je kleiner der U-Wert wird, desto mehr nimmt auch der g-Wert ab. Deshalb ist eine Optimierung beider Kenndaten (kleiner U-Wert bei großem g-Wert) gleichzeitig nicht möglich.
Eine weitere ausschlaggebende Größe der Verglasung ist der Lichttransmissionsgrad; er gibt den Grad der Lichtdurchlässigkeit einer Verglasung an. Bei einer Zweischeiben-Isolierverglasung beträgt er etwa 0,80, bei einer Wärmeschutzverglasung 0,75 und bei Sonnenschutzglas zwischen 0,40 bis 0,60. Das heißt, bei einer Wärmeschutzverglasung gelangt 75 % des einfallenden Lichtes durch die Glasscheibe in den Raum. Das Verhältnis von Lichttransmission und Gesamtenergiedurchlassgrad beträgt üblicherweise etwa 1,3 : 1.
Der g-Wert und der Lichttransmissionsgrad variieren je nach Verglasungstyp, Glasdicke und Anzahl der Scheiben. Je nachdem, wie viel auftreffende Sonnenstrahlung die Glasscheibe absorbieren oder reflektieren kann, wird viel oder wenig Energie bzw. Licht durch sie hindurch gelassen.