Verbundabdichtungen und ihre Komponenten

Anforderungen nach DIN 18534

Aufgrund ihrer naht- und fugenlosen Ausbildung haben sich Abdichtungen im Verbund (AIV) als sicherer Schutz gegen das Eindringen von Wasser und Feuchtigkeit in den Untergrund und die darunter befindlichen Konstruktionsschichten längst bewährt. Mit Inkrafttreten der neuen DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen sind sie nicht mehr nur Stand der Technik, sondern allgemein anerkannte Regel der Technik. Welche Bedeutung den einzelnen Systemkomponenten mit Einführung der Norm zukommt, erläutert der Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister Thomas Schmidt in diesem Beitrag.

Jede eingesetzte Systemkomponente benötigt offizielle Prüfzeugnisse in Form von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) oder europäisch technischen Zulassungen (ETA)
Dichtbandverklebung am Übergang von Boden zu Wand
Verklebung des sehr querdehnungsfähigen Dichtbandes Aso-Dichtband-2000-S von Schomburg

Art des Abdichtungsstoffs

Die Wahl des zu verwendenden Abdichtungsstoffes hängt unmittelbar von der späteren Nutzung und Beanspruchung des Bauteils mit Wasser ab. Während Dispersionsabdichtungen vorrangig auf mäßig beanspruchten bzw. maximal auf hoch beanspruchten Wandflächen zum Einsatz kommen, werden flexible Dichtungsschlämmen und Reaktionsharze aufgrund ihrer Eigenschaften in hoch, teilweise mit Wasser stauend beanspruchten Bereichen angewendet. Hinzu kommen für die Reaktionsharze die teilweise mechanisch und/oder chemisch beaufschlagten Einsatzgebiete. Allein aus dem gewählten Abdichtungsstoff ergeben sich für die auszuführenden Mindestschichtdicken folgende Ausführungsunterschiede:

  • Polymerdispersion: 0,5 mm
  • Rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen: 2,0 mm
  • Reaktionsharze: 1,0 mm

Achtung:
Mit Inkrafttreten der DIN 18534 Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen wird der Dicke der Mindesttrockenschicht eine neue Bedeutung zugesprochen. Es ist jetzt zu beachten, dass wenn im allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) oder der europäisch technischen Zulassung (ETA) ein größerer Wert als die angegebene Mindesttrockenschichtdicke ausgewiesen ist, der größere Wert gilt!

Art der Erhärtung der Abdichtungsstoffe

Die Unterschiede in der Erhärtung dieser Abdichtungsstoffe müssen hinsichtlich ihrer Einsatzfähigkeit und vor allem bei Detailausbildungen in Betracht gezogen werden. Die Erhärtung und die daraus resultierenden Eigenschaften, wie Belegreife und dauerhafte Funktionalität, hängen ebenfalls unmittelbar von den Austrocknungsbedingungen ab. Während Dispersionsabdichtungen allein durch Abgabe von Wasser, also durch Trocknung,  ihren nutzbaren Zustand erreichen, kann bei flexiblen Dichtungsschlämmen ein Teil des Wassers durch Hydratation gebunden werden. Gleichwohl muss ein großer Anteil des Wasseranteils verdunsten können. Reaktionsharze haben hier einen entscheidenden Vorteil, sie beinhalten kein Wasser, das für die Vernetzung relevant wäre. Allerdings ist der Einsatz von Reaktionsharzen aufgrund hoher Kosten eher die Ausnahme als die Regel. Grundsätzlich sind die Prozesse der Festigkeitsbildung bzw. Vernetzung aller Abdichtungsstoffe an bestimmte Mindesttemperaturen und maximale Luftfeuchten gebunden.

Bedeutung der Komponenten

Die Bezeichnung „naht- und fugenlos“ bei Verbundabdichtungen ist für manche Anwender sicher irreführend, und das zu Recht. Eine AIV ist immer als ein System kompatibler und entsprechend geprüfter Systemkomponenten zu verstehen. Dies gilt insbesondere für die Systembestandteile, die bei Unterbrechungen der Abdichtungsschicht, wie z.B. Fugen im Untergrund, Übergänge Wand/Boden etc. die Sicherheit und Dichtigkeit gewährleisten müssen.

In der neuen Norm spielen die Systemkomponenten eine wesentlich größere Rolle als bisher. War es beispielsweise nach dem Merkblatt des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) „Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ möglich, im nicht geregelten Bereich (z.B. privates Bad bei mäßiger Beanspruchung) eine AIV ohne Verwendbarkeitsnachweis der eingesetzten Komponenten auszuführen, ist dies heute nicht mehr zulässig. Unabhängig von der vorliegenden Wassereindringklasse benötigt jede verwendete Systemkomponente (Dichtbänder, Dichtmanschetten, Klebemörtel) Prüfzeugnisse (abP/ETA). Hintergrund dieser Forderung ist eine sorgfältigere Planung und Ausführung von AIV’s entsprechend der zu erwartenden Beanspruchung und der Zuverlässigkeit bis ins kleinste Detail. Somit werden an die Detailausbildungen mit den geprüften Komponenten neue Anforderungen gestellt.

Übergänge zwischen Boden/Wand/Wand/Decke unterliegen teilweise hohen mechanischen Beanspruchungen, auch wenn sich Untergründe ab dem Zeitpunkt der Abdichtungsausführung nur noch begrenzt verformen dürfen. Im bisherigen Merkblatt war für diese eventuell zu erwartende Bewegung eine sogenannte Schlaufenbildung des Dichtbandes in der Anschlussfuge auszuführen. Die DIN 18534 beschreibt hier nur noch eine „dehnfähige Ausführung“. Das ist durch den Einsatz sehr querdehnungsfähiger Dichtbänder (z.B. das Aso-Dichtband-2000-S von Schomburg) auch ohne Schlaufe zu lösen. Jedoch ist eine derart konfigurierte Systemkomponente nicht im untersten Preissegment zu finden.

Ginge es lediglich um die Übergänge Wand/Boden, wäre das technisch sicherlich machbar. Das Problem liegt in der Eckausbildung. Nach DIN 18534 sollen für rechtwinklige Innen- und Außenecken vorgefertigte Formstücke verwendet werden. Der Grund für diese Anforderung ist das sehr hohe Fehler- und Undichtigkeitspotenzial bei der Erstellung von Eckausbildungen mit eingeschnittenen Dichtbändern. Bei aller gut gemeinten Systemkonformität gibt es allerdings auch Nachbesserungsanspruch: Eckformteile gibt es leider nicht in Schlaufenausführung. Ein Andichten eines in Schlaufe eingebauten Dichtbandes an so ein Formteil wird schwierig.

Sinngemäß gelten die Systemanforderungen ebenfalls für Dichtmanschetten, Rohrdurchführungen und neuerlich auch für Unterputzarmaturen (siehe Artikel zum Thema: Anschlüsse und Details nach neuer Abdichtungsnorm). Alle Einbauteile sind in die Prüfung einzubeziehen und werden im abP und ETA namentlich festgelegt. Doch was nützen alle Systemanforderungen, wenn sie durch fehlende konstruktive Voraussetzungen einfach nicht zu erbringen sind? Beispielhaft sind die Verschlussstopfen von Wasserzuleitungen zu erwähnen. Hier soll es in (hoffentlich) naher Zukunft ebenfalls planerische Hilfestellung geben.

Arten einsetzbarer Systemkomponenten
Nicht systemkonforme Dichtbänder, -manschetten und Klebemörtel, die oft günstig, jedoch nicht zugelassen sind, und vor allem im Objektbereich noch vielfach eingesetzt werden, verursachen unnötigen Ärger. Im Zuge der künftig häufiger zu erwartenden Bauüberwachung durch Sachverständige und der klaren Regelung der DIN 18534 müssen und sollten einige Anwender in diesem Punkt umdenken.

Fazit
Die Funktionalität einer flüssig zu verarbeitenden Abdichtung und dem darauf applizierten Belag hängt von sehr vielen Randbedingungen ab. Die Einhaltung der Vorgaben für Systembestandteile in und auf Abdichtungen ist Grundvoraussetzung für den geschuldeten Erfolg. Darüber hinaus sollten bei der Ausführung von Abdichtungen folgende Aspekte in jeder Planung berücksichtigt werden:
  • vertraglich vereinbarte Beschaffenheit
  • die Anwendungsbereiche
  • die zu erwartende Wassereinwirkung und
  • die klimatischen Austrocknungsbedingungen
Quelle: Thomas Schmidt / Schomburg, Detmold

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