Technische Baubestimmungen für Glaskonstruktionen

Für die Verwendung von Glas als tragendes Material existieren bislang nur für ausgewählte Konstruktionen bauaufsichtlich eingeführte Regelwerke. Prinzipiell hat der planende Ingenieur in jedem Fall zu prüfen, ob die Konstruktion regelkonform ist. Diese Darstellung ist lediglich eine Momentaufnahme, da die Entwicklung stetig voranschreitet und sowohl an der Bearbeitung weiterer Normen als auch an Zulassungsverfahren für verschiedene Produkte gearbeitet wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass selbstverständlich immer ein Abweichen von Regelwerken möglich ist. Die in der Bundesrepublik definierten Genehmigungsverfahren und -instrumente sollen gewährleisten, dass eine gleichbleibende Sicherheit vorhanden ist; gleichzeitig sollen Innovationen, die bisher nicht in Regelwerken berücksichtigt wurden, keine Steine in den Weg gelegt werden.

Die in diesem Zusammenhang häufig verwendete Vokabel Typenstatik beschreibt kein eigenständiges, genehmigungstechnisches Instrument. Typenstatiken dienen lediglich der Vermeidung wiederholter Aufstellung und Prüfung bei gleichbleibenden Randbedingungen. Ein ordnungsgemäßer Ablauf sieht hierbei nach Aufstellung der Typenstatik die Prüfung durch eine Landeseinrichtung vor, die je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist.

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