Strom in Bädern - DIN VDE 0100-701 und DIN VDE 0100-702

DIN VDE 0100-701, Ausgabe 2008-10
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Räume mit Badewanne oder Dusche (IEC 60364-7-701: 2006, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-7-701:2007

Die Norm betrifft das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V in Räumen mit Badewanne oder Dusche. Sie sieht eine Raumaufteilung des Bades in vier wichtige Bereiche mit differenzierten Sicherheitsanforderungen vor:

  • Bereich 0 (B0)
    Dieser Bereich bezieht sich auf die Innenbereiche von Badewannen oder Duschen. Hier gilt der höchste Leuchtenschutzgrad IP X7 (Schutz gegen Eintauchen). Die IP-Ziffer ist auf dem Typenschild von Qualitätsleuchten angegeben.

  • Bereich 1 (B1)
    Der Bereich betrifft einen Umkreis von 60 cm um den Brausekopf von Bade- bzw. Duschwannen. Leuchten in diesem Bereich müssen dem Schutzgrad IP X5 (Schutz gegen Strahlwasser) entsprechen.

  • Bereich 2 (B2)
    Wenn Badewannen oder Duschen keine feste Trennwand haben, müssen die Leuchten in diesem Bereich die Anforderungen der Mindestschutzart IP X4 (Schutz gegen Spritzwasser ) erfüllen.

  • Bereich 3 (B3)
    In allen anderen Bereichen des Bades benötigen Leuchten keinen besonderen Schutz gegen Wasser (IP X0).

DIN VDE 0100-702, Ausgabe: 2012-03
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-702: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen

Fachwissen zum Thema

Zur Abgrenzung der Gefahrenzonen in Nassräumen sind die drei Schutzbereiche 0, 1 und 2 definiert.

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