Sonderform: Schallschutzbeläge

Linoleum ohne Trägerschicht kommt auf ein Trittschallverbesserungsmaß von ca. 3 bis 6 dB. Es werden jedoch besondere Akustikbeläge angeboten, die den Trittschallschutz wesentlich verbessern. Dabei handelt es sich z.B. um Verbundbeläge mit einer Korkment-Unterlage, die eine Trittschallverbesserung von 14 bis 16 dB ermöglicht. Ebenfalls erhältlich sind 4 mm starke Akustikbeläge bestehend aus 2,5 mm starkem Linoleum mit 1,5 mm PU-Schaumrücken, die laut Herstellerangaben ein Trittschallverbesserungsmaß von 17 dB erreichen.

Sonderform: Schallschutzbeläge
Sonderform: Schallschutzbeläge
Akustikbelag im Verwaltungsbau

Beläge mit einer hohen Trittschalldämmung sind besonders für Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Mehrfamilienhäuser, aber auch für Verwaltungsgebäude geeignet. Oftmals ist in diesen Gebäuden eine hohe Trittschalldämmung vom Gesetzgeber oder Bauherren vorgegeben. Anforderungen an den Schallschutz und Richtlinien für die Ausführung sind in DIN 4109 mit den Beiblättern 1 und 2 Schallschutz, Trittschalldämmung und Schallabsorption geregelt. Darin geht es im Wesentlichen um das Verbesserungsmaß von Deckenauflagen.

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