Sommerlicher Wärmeschutz: Anforderungen an Fassaden

Das Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes besteht in der Wahrung ausreichender Behaglichkeitsbedingungen durch Vermeidung einer für die Nutzung unzumutbaren Aufheizung des Raumes. Der sommerliche Wärmeschutz wird von der Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV) vorgeschrieben und durch die DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, Abschnitt 8 geregelt. Nach DIN 4108 wird der sommerliche Wärmeschutz in Abhängigkeit folgender Faktoren bestimmt:

  • Gesamtenergiedurchlässigkeit der Verglasung
  • Wirksamkeit der Sonnenschutzvorrichtung
  • Verhältnis vom Fensterfläche zu Grundfläche des Raumes
  • Wärmespeicherfähigkeit der raumumschließenden Flächen
  • Lüftung, insbesondere in der zweiten Nachthälfte
  • Fensterorientierung und –neigung
  • Interne Wärmequellen
  • Klimaregion

Die Zunahme der Raumtemperatur findet dann statt, wenn die Energieströme, die in den Raum eindringen, größer sind als die Energieströme, die den Raum verlassen. Die wesentlichen Wärmequellen stellen dabei die Personen selbst (in Abhängigkeit ihrer Aktivität), die Abwärme der elektrischen Geräte und die in den Raum gelangende Solarstrahlung dar. Auch die Wärmeabgabe aufgewärmter, thermisch träger Oberflächen kann signifikant zu der Erhöhung der Raumtemperatur beitragen. Das Ziel besteht darin, die Wärmebilanz für den betrachteten Raum über einen möglichst langen Zeitraum auszugleichen und somit eine konstante, zuträgliche Raumtemperatur zu erreichen. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die sich gegenseitig unterstützen und ergänzen:

  • Begrenzung des Energieeintrages
  • Unmittelbare Abfuhr der Wärme
  • Zwischenspeicherung der eingetragenen Energie und verzögerte Abgabe und Abfuhr zu einem weniger kritischen Zeitpunkt.

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Außen liegender Sonnenschutz s_enn aus Micro-Edelstahllamellen von MHZ an der Fassade des Merck Serono Headquarter in Genf, Architekten: Murphy/Jahn

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