SiGe-Plan
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) dient der Veranschaulichung und Kommunikation der Sicherheitsanforderungen für die auszuführenden Bauarbeiten. Als Grundlage dient zunächst die Ermittlung gewerkübergreifender Gefährdungen, etwa durch örtliches oder zeitliches Zusammentreffen mehrerer Gewerke.
Um diese Gefährdungen zu verringern, muss der Koordinator entsprechende Maßnahmen festlegen und dokumentieren. Im SiGe-Plan wird verdeutlicht, wie Arbeiten räumlich und zeitlich organisiert sind. Darüber hinaus informiert der Plan über die erforderlichen Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten im Rahmen der Arbeitsschutzbestimmungen. Nach §3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) muss der oder die SiGeKo in der Planungsphase einen Plan ausarbeiten und diesen in der Ausführungsphase fortschreiben, bzw. bei Bedarf anpassen.
Inhalt und Form werden in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31 (RAB 31) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) definiert.
Notwendig ist der SiGe-Plan, laut BAuA dann, wenn:
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber*innen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten und dabei
- besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden oder
- die Baustellenarbeiten 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte bzw. 500 Personentage übersteigen.
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