Sicherung der Trinkwasserqualität
Schutzmaßnahmen für die Installation von Rohren und Anlagen
Um die von den Wasserwerken bereitgestellte Trinkwassergüte zu erhalten, müssen Trinkwasserinstallationen besonders geschützt werden. Die entsprechenden Maßnahmen wirken möglichen äußeren Einwirkungen auf die Trinkwasserleitungen entgegen, verhindern das Rückfließen von verunreinigtem Wasser sowie die Stagnation bei langer Verweildauer und vermindern das Wachstum von Legionellen. Darüber hinaus müssen Trinkwasserleitungen so installiert sein, dass sie keinen Schall übertragen und gegen Korrosion, Steinansatz, Frost und Wärmeverluste geschützt sind.
Schutz gegen äußere Einwirkungen
Damit erdverlegte Trinkwasserleitungen nicht durch Abwasser
verunreinigt werden, dürfen sie nicht durch Schächte, Sickergruben,
Fäkaliengruben, Abflusskanäle etc. geführt werden. Von
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen sie mit einem Abstand von
mindestens 0,20 m verlegt werden. Beträgt der Abstand weniger als
1,00 m dürfen die Trinkwasserleitungen nicht tiefer liegen als die
Entwässerungsleitungen.
Wegen gelegentlich eingeschwemmter Feststoffpartikel, wie z.B. Sand und Rost, sind zum Schutz des Trinkwassers, der Leitungen und der Armaturen im Anschluss an die Wasserzähleranlage Feinfilter vorzusehen. Bei metallenen Leitungen ist der Filter vorgeschrieben, bei Kunststoffleitungen wird er empfohlen, da auch hier metallene Fittings, Armaturen etc. verwendet werden.
Schutz gegen Rückfließen von verunreinigtem Wasser
Ist eine Trinkwasserinstallation durch rückfließendes Wasser
verunreinigt, besteht die Gefahr, dass das öffentliche Netz
beeinträchtigt wird. Rückfließendes Wasser kann auftreten, wenn die
Entnahmestellen auf unterschiedlichen geodätischen Höhen angeordnet
sind, wenn Wasser durch Überdruck eines Apparates in die
Trinkwasserleitung zurückgedrückt oder wenn es durch Unterdruck
(z.B. bei Rohrbruch oder beim Entleeren von Leitungsanlagen)
zurückgezogen wird. Sicherungseinrichtungen, die das Rückfließen
von verunreinigtem Wasser verhindern, gibt die DIN 1988
Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI)
vor. Je nach Gefährdungsart gehören dazu u.a. freie Ausflüsse,
Sicherungsarmaturen, Rohrunterbrecher, Rohrschleifen, Rohtrenner,
Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter.
Stagnation bei langer Verweildauer
Werden Trinkwasserleitungen über einen längeren Zeitraum nicht
benutzt, kann die Qualität des Wassers zum Beispiel durch
Keimvermehrung beeinträchtigt werden. Je nach Dauer der Stagnation
sollten deshalb aus hygienischen Gründen entweder alle Leitungen
bis zu jeder Zapfstelle im Leitungssystem durchspült oder sogar
gesperrt, entleert und vor der Wiederbenutzung der Leitungen
durchspült werden. Leitungen, die nicht mehr in Benutzung sind, wie
z.B. stillgelegte Zirkulationsleitungen einer Warmwasseranlage,
sind abzutrennen.
Verbindung von Trinkwasseranlagen mit anderen Anlagen
Die unmittelbare Verbindung mit Nicht-Trinkwasseranlagen ist laut
Trinkwasserverordnung grundsätzlich verboten. Das gleiche gilt für
die unmittelbare Verbindung von Trinkwasseranlagen verschiedener
Wasserversorgunssysteme. Ausnahmen sind nur bei einer vertraglichen
Vereinbarung mit dem jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen
möglich: Diese muss garantieren, dass die Bedingungen der DIN
2000 Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze für
Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und
Instandhaltung der Versorgungsanlagen - Technische Regel des
DVGW dauernd erfüllt werden und die Anlage nach der
Trinkwasserverordnung überwacht wird.
Legionellenwachstum
Die Verminderung des Legionellenwachstums fällt in den Bereich der
Trinkwasserhygiene. Dabei geht es darum, der Entstehung und
Verbreitung von Infektionskrankheiten entgegen zu wirken. In hohen
Konzentrationen verursachen eingeatmete Legionellen eine
bakterielle Infektion, die unter Umständen tödlich sein kann.
Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Bakterien sind in der Richtlinie
DVGW-W 551 – Maßnahmen zur Verminderung des
Legionellenwachstums des Deutschen Vereins des Gas- und
Wasserfachs (DVGW) festgelegt.
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