Sicherung der Trinkwasserqualität

Schutzmaßnahmen für die Installation von Rohren und Anlagen

Um die von den Wasserwerken bereitgestellte Trinkwassergüte zu erhalten, müssen Trinkwasserinstallationen besonders geschützt werden. Die entsprechenden Maßnahmen wirken möglichen äußeren Einwirkungen auf die Trinkwasserleitungen entgegen, verhindern das Rückfließen von verunreinigtem Wasser sowie die Stagnation bei langer Verweildauer und vermindern das Wachstum von Legionellen. Darüber hinaus müssen Trinkwasserleitungen so installiert sein, dass sie keinen Schall übertragen und gegen Korrosion, Steinansatz, Frost und Wärmeverluste geschützt sind.

Rückflussverhinderer
Rohrtrenner

Schutz gegen äußere Einwirkungen
Damit erdverlegte Trinkwasserleitungen nicht durch Abwasser verunreinigt werden, dürfen sie nicht durch Schächte, Sickergruben, Fäkaliengruben, Abflusskanäle etc. geführt werden. Von Grundstücksentwässerungsanlagen müssen sie mit einem Abstand von mindestens 0,20 m verlegt werden. Beträgt der Abstand weniger als 1,00 m dürfen die Trinkwasserleitungen nicht tiefer liegen als die Entwässerungsleitungen.

Wegen gelegentlich eingeschwemmter Feststoffpartikel, wie z.B. Sand und Rost, sind zum Schutz des Trinkwassers, der Leitungen und der Armaturen im Anschluss an die Wasserzähleranlage Feinfilter vorzusehen. Bei metallenen Leitungen ist der Filter vorgeschrieben, bei Kunststoffleitungen wird er empfohlen, da auch hier metallene Fittings, Armaturen etc. verwendet werden.

Schutz gegen Rückfließen von verunreinigtem Wasser
Ist eine Trinkwasserinstallation durch rückfließendes Wasser verunreinigt, besteht die Gefahr, dass das öffentliche Netz beeinträchtigt wird. Rückfließendes Wasser kann auftreten, wenn die Entnahmestellen auf unterschiedlichen geodätischen Höhen angeordnet sind, wenn Wasser durch Überdruck eines Apparates in die Trinkwasserleitung zurückgedrückt oder wenn es durch Unterdruck (z.B. bei Rohrbruch oder beim Entleeren von Leitungsanlagen) zurückgezogen wird. Sicherungseinrichtungen, die das Rückfließen von verunreinigtem Wasser verhindern, gibt die DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) vor. Je nach Gefährdungsart gehören dazu u.a. freie Ausflüsse, Sicherungsarmaturen, Rohrunterbrecher, Rohrschleifen, Rohtrenner, Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter.

Stagnation bei langer Verweildauer

Werden Trinkwasserleitungen über einen längeren Zeitraum nicht benutzt, kann die Qualität des Wassers zum Beispiel durch Keimvermehrung beeinträchtigt werden. Je nach Dauer der Stagnation sollten deshalb aus hygienischen Gründen entweder alle Leitungen bis zu jeder Zapfstelle im Leitungssystem durchspült oder sogar gesperrt, entleert und vor der Wiederbenutzung der Leitungen durchspült werden. Leitungen, die nicht mehr in Benutzung sind, wie z.B. stillgelegte Zirkulationsleitungen einer Warmwasseranlage, sind abzutrennen.

Verbindung von Trinkwasseranlagen mit anderen Anlagen
Die unmittelbare Verbindung mit Nicht-Trinkwasseranlagen ist laut Trinkwasserverordnung grundsätzlich verboten. Das gleiche gilt für die unmittelbare Verbindung von Trinkwasseranlagen verschiedener Wasserversorgunssysteme. Ausnahmen sind nur bei einer vertraglichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen möglich: Diese muss garantieren, dass die Bedingungen der DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen - Technische Regel des DVGW dauernd erfüllt werden und die Anlage nach der Trinkwasserverordnung überwacht wird.

Legionellenwachstum
Die Verminderung des Legionellenwachstums fällt in den Bereich der Trinkwasserhygiene. Dabei geht es darum, der Entstehung und Verbreitung von Infektionskrankheiten entgegen zu wirken. In hohen Konzentrationen verursachen eingeatmete Legionellen eine bakterielle Infektion, die unter Umständen tödlich sein kann. Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Bakterien sind in der Richtlinie DVGW-W 551 – Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) festgelegt.

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