Schutz gegen Lärm aus gebäudetechnischen Anlagen

Hinweise für die Objektplanung

Gebäudetechnische Anlagen im Sinne der Norm DIN 4109-1 sind:

  • Versorgungs- und Entsorgungsanlagen,
  • Transportanlagen,
  • fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen,
  • Gemeinschaftswaschanlagen,
  • Schwimmanlagen, Saunen und dergleichen,
  • Sportanlagen,
  • zentrale Staubsauganlagen,
  • Garagenanlagen,
  • fest eingebaute, motorbetriebene außenliegende Sonnenschutzanlagen und Rollläden.

Außer Betracht bleiben Geräusche von ortsveränderlichen Maschinen und Geräten im Wohnbereich, wie zum Beispiel Staubsauger, Waschmaschinen, Küchengeräte oder private Sportgeräte.

Die erforderliche Schalldämmung gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen ist bereits bei der Grundrissgestaltung zu berücksichtigen. Installationszonen, z.B. für Wasserversorgung, Abwasser und Heizungsverteilung sollten in weniger störungsempfindlichen Bereichen angeordnet werden wie Fluren und Treppenhäusern. Installationswände sollten baulich so ausgeführt werden, dass die Schalllängsleitung reduziert wird. Die Anordnung von Bädern, Wohn- und Schlafräumen zwischen unterschiedlichen Wohneinheiten ist sorgfältig zu prüfen. Sanitärobjekte sollten nicht ohne ausreichende Dämmung an einschaligen Wohnungstrennwänden montiert werden, da bei unzureichender Körperschalldämmung Geräusche der WC-Spülung oder Alltäglichkeiten wie „Abstellen des Zahnputzbechers”, „Klappern des WC-Deckels” und „Rutschen in der Badewanne” zu Störungen in Aufenthaltsräumen der Nachbarwohnung führen können.

Nachzuweisen ist der zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen. Störungen durch Lärm haustechnischer Anlagen werden vorwiegend bei niedrigen Schalldruck-Innenpegeln in Wohnräumen, z.B. in sehr ruhiger Wohnlage oder bei hoher Schalldämmung der Außenbauteile beklagt. Die Störwirkung wird erhöht durch impulshaltige Geräusche (z.B. beim Anlaufen einer Heizungs- oder Lüftungsanlage) oder durch tonhaltige Geräusche (z.B. Resonanz bei Ventilatoren, Pfeifen, Quietschen usw.).

Beim Einbau haustechnischer Anlagen sollte auf eine möglichst geräuscharme Installation geachtet werden. Da im Regelfall Lärmvermeidung wirkungsvoller ist als Schallschutz, sind alle technischen Möglichkeiten zur Lärmminderung auszunutzen. Insbesondere haustechnische Anlagen, die tieffrequent abstrahlen und Vibrationen hervorrufen (z.B. Wärmepumpen) sollten körperschallisoliert eingebaut werden. Nachträglich eingebaute Wärmepumpen führen in Bestandsgebäuden mit geringer Körperschalldämmung regelmäßig zu Beschwerden, wenn die erforderliche Lärmminderung beim Einbau nicht ausreichend beachtet wird. Aber auch Einrichtungen wie automatische Türschließungen lassen sich durch präzise Einstellung verbessern, um beispielsweise impulshaltige Geräusche beim Andrücken der Tür zu reduzieren.

Besondere Sorgfalt in schalltechnischer Hinsicht ist bei der Planung von Lüftungs- und Aufzugsanlagen erforderlich. Zu unterscheiden sind hier die primäre Geräuschentwicklung durch den Betrieb der Ventilatoren und die sekundäre Geräuschentwicklung aufgrund von Übertragung von Außenlärm durch die Anlage (entlang der Schächte). Beides ist zu prüfen. Infolge von Geräuschabstrahlungen in die Nachbarschaft (z.B. durch Luftwärmepumpen) können Belästigungen entstehen, die Nutzungseinschränkungen bewirken.

Grundsätzlich sind bei der Planung haustechnischer Anlagen sachkundige Planer hinzuzuziehen. Zur Qualitätssicherung und in Zweifelsfällen können Messungen durch eine sachverständige Prüfstelle erforderlich werden.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Birger Gigla, Lübeck

Fachwissen zum Thema

Unter Schallschutz versteht man alle Maßnahmen zur Begrenzung des Schalldruckpegels in schutzbedürftigen Räumen wie zum Beispiel Wohn-, Ess-, Schlaf- und Arbeitszimmern.

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Schallschutz

Schalldämmung und Schallschutz

Anschluss eines Fertigteil-Treppenlaufes mit Podestplatte an eine Stahlbetonwand mit Entkopplungselementen. Die Öffnungen über den Entkopplungselementen werden für den Einbau (Einschwenken) des Fertigteils benötigt, sie werden später vermauert.

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Schallschutz

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