Schallschutz im Wohnungsbau

Gute Akustik fördert das Wohlbefinden

Dünne Wände und Geräusche aus der Nachbarwohnung, Straßenlärm oder auch Störgeräusche aus den Nebenzimmern der eigenen Wohnung werden nicht nur als störend empfunden sondern beeinträchtigen das  Wohlbefinden der Bewohner. Um eine ausreichende Abschirmung m Wohnungsbau zu gewährleisten, muss bei Neubau- und Umbaumaßnahmen besonderer Wert auf die Einhaltung des Schallschutzes gelegt werden.

Bei kleineren Räumen fangen schallschluckende Einrichtungsgegenstände wie z.B. Polstermöbel oder Vorhänge den Nachhall auf
Bei kleineren Räumen fangen schallschluckende Einrichtungsgegenstände wie Polstermöbel den Nachhall auf

DIN 4109 beschreibt den geforderten Mindestschallschutz, Beiblatt 2 zur DIN 4109 die Anforderungen für einen erhöhten Schallschutz. Für Doppel- und Reihenhäuser wird jeweils ein höheres Schallschutzniveau gefordert als für den Geschosswohnungsbau. Die schalltechnisch relevanten Bauteile sind vor allem Wohnungstrennwände und -decken, Treppenhäuser, Wohnungstüren, Fenster und Verglasungen sowie Ausbauten z.B. des Dachgeschosses.

Innerhalb von Wohnungen - vor allem bei offenen Grundrissen - sind  "lautere" Räume wie Küche oder Bad ausreichend gegenüber Räumen mit erhöhtem Ruhebedarf wie Wohn- oder Schlafraum abzugrenzen. Mit zunehmendem Raumvolumen vergrößert sich zudem der Nachhall. Infolgedessen vermindert sich die Sprachverständlichkeit und Nebengeräusche, z.B. Betriebsgeräusche elektrischer Küchengeräte, treten deutlicher in den Vordergrund. Bei kleineren Räumen fangen schallschluckende Einrichtungsgegenstände wie Polstermöbel, Bücher oder Vorhänge dies auf. Bei größeren Räumen und Räumen mit hohen akustischen Anforderungen kann die Geräuschbelastung durch Absorptionsflächen wie beispielsweise durch Wandbespannungen und Teppiche oder temporäre Abtrennungen wie Schiebewände eingedämmt werden.

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