Schallschutz bei Treppen

Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau regelt die Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit unzumutbare Belästigungen durch Schallübertragung ausbleiben. Üblicherweise wird die Luft- und Trittschalldämmung der maßgebenden Bauteile, also der Wohnungstrennwände und -decken, der Treppenraumwände, -läufe und -podeste, der Wohnungseingangstüren, der Haustrennwände usw. nachgewiesen.

Generell sollen nach der Norm folgende Nutzungseinschränkungen unterbleiben:

  • Geräusche aus anderen Räumen
  • Geräusche aus haustechnischen Anlagen
  • Einwirkung des Außenlärms (Verkehr- und Gewerbe-Immissionen)
Die Lärmübertragung muss sowohl in vertikaler und horizontaler Richtung vermieden werden. Es wird zwischen folgenden Kennwerten unterschieden:

Luftschalldämmung

bewertetes Schalldämm-Maß in Dezibel dB mit Schallübertragung über flankierende Bauteile oder bewertetes Schalldämm-Maß in Dezibel dB ohne Schallübertragung über flankierende Bauteile

Trittschalldämmung
bewerteter Norm-Trittschallpegel in dB (früher Trittschallmaß TSM) und Trittschallverbessserungsmaß in dB.Treppenläufe und Podeste in Geschossbauten müssen schalltechnisch entkoppelt eingebaut werden.

Die Entkopplung verhindert die Trittschallübertragung von den Treppen über die Treppenhauswände oder Deckenplatten in fremde Bereiche. Häufig werden Stahlbeton-Fertigteile mit geeigneten Entkoppelungselementen verwendet. Die Trennung des schwimmenden Estrichs auf der Podestplatte ist durch Randdämmstreifen sicherzustellen.

Um eventuelle Haftungsrisiken zu vermeiden, sollte der Schallschutz gründlich geplant, die Baustoffe danach ausgewählt und die Ausführung überwacht werden. Dies lässt sich nach der HOAI gesondert vertraglich vereinbaren.

Aus Brandschutzgründen sind für notwendige Treppen meist Massivtreppen aus Beton erforderlich, besonders dann, wenn die Treppenläufe auch noch 90 Minuten unter Flammeneinfluss tragfähig (F90) bleiben müssen. Dabei konkurrieren zwei divergierende Vorstellungen: Zum einen soll die Treppe möglichst massiv mit den anderen Massivbauteilen verbunden werden, um die Verformungen durch das Feuer besser auffangen zu können, zum anderen sollte aber aus Schallschutzgründen keine Verbindung sein. Dies hat dazu geführt, dass in der DIN 4109 die Vermeidung von Schallbrücken in Treppenhäusern extra geregelt wird.

Ein Hinweis für den Wohnbereich: Falls dort Metall oder Glasstufen eingebaut werden, denken gute Treppenbauer auch an die Schallbelästigungen. Die Körperschallübertragung lässt sich durch Punktauflager aus Hartgummi oder Neopren bedeutend minimieren.

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Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

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