Schallschutz: Außenlärmpegel

Die wirksame Lärmbelastung wird i.d.R. durch die A-Bewertung und die Summation der spektralen Schallpegel (Schalldruckpegel oder Schallleistungspegel) zu einem Einzahlwert zusammengefasst. Im Rahmen der A-Bewertung werden dabei die spektralen Pegel (aufgeteilt in Terz- oder Oktavbänder) gemäß der A-Bewertungskurve erhöht oder abgesenkt und somit die Hörempfindlichkeit des menschlichen Ohres nachempfunden.

Städtebauliche Schallquellen stellen z.B. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Industrieanlagen, Haustechnikanlagen, Fluglärm oder Schifffahrt dar. Die aus diesen Schallquellen resultierenden Immissionen an der Fassade können entweder gemessen (nach DIN 45642 Messung von Verkehrsgeräuschen) oder nach unterschiedlichen Vorschriften berechnet werden (z.B. DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, LärmschStrRLBek BY - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90, DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien).

I.d.R. wird dadurch der an der Fassade wirksame Mittelungspegel bestimmt, der durch Addition unterschiedlicher Korrekturwerte für besondere Störwirkungen in den Beurteilungspegel umgerechnet wird. Ggf. ist die Addition weiterer 3 dB zur Berücksichtigung zukünftiger Verkehrsentwicklungen erforderlich („maßgeblicher Außenlärmpegel“). Die Höhe der Korrekturwerte, der zu untersuchende Beurteilungszeitraum und die empfohlenen Richt- bzw. Grenzwerte für die Außenlärmbelastung hängen von der Lärmquelle und der darauf abgestimmten Vorschrift ab (z.B. gewerbliche Anlagen nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) oder VDI 2058 Beurteilung von Lärm, Verkehrslärm nach DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).

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