Rund um die Tür - Baurechtliche Anforderungen

Wichtig bei der Planung und Errichtung von Sicherungsanlagen ist die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen an Türen und Türanlagen. Insbesondere im gewerblichen Bereich sind zahlreiche technische Richtlinien, Vorschriften und Verordnungen zu berücksichtigen. Der Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) hat hierzu die sechsseitige Broschüre Rund um die Tür - Baurechtliche Anforderungen herausgegeben, in der die baurechtlichen Maßgaben für die Bereiche Rauch- und Feuerschutztüren, Feststellvorrichtung/-anlagen (FSA) sowie Notausgänge/Fluchtwegesicherung aufgelistet sind.

Ein kurzer Überblick informiert über die jeweils relevanten Gesetze, Normen, Verordnungen und die Richtlinien des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Außerdem wird auf Knackpunkte und Interessenkonflikte hingewiesen. Die Broschüre ist eine hilfreiche Gedächtnisstütze, die einen Blick in den jeweiligen Gesetzestext allerdings nicht ersetzen kann - oder soll.

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Im Normalbetrieb ist Begehkomfort verlangt, wie er durch hochwertige Türschließer gewährleistet wird, bei Panik muss die Tür den Fluchtweg sicher freigeben und im Entrauchungsfall muss sich die Türe automatisch öffnen, wenn das RWA-Konzept das vorsieht.

Im Normalbetrieb ist Begehkomfort verlangt, wie er durch hochwertige Türschließer gewährleistet wird, bei Panik muss die Tür den Fluchtweg sicher freigeben und im Entrauchungsfall muss sich die Türe automatisch öffnen, wenn das RWA-Konzept das vorsieht.

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