Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind  kleine, kompakte Geräte, die alle erforderlichen Bestandteile wie die Energieversorgung, den Sensor, die Auswerteelektronik und einen Signalgeber in einem Gehäuse vereinen. Die Geräte können mit der integrierten Batterie arbeiten oder einen zusätzlichen Netzanschluss besitzen. Einzelne Hersteller bieten Rauchwarnmelder an, die zu kleinen Gruppen vernetzt werden können. Die Kommunikation zwischen den Meldern erfolgt dann über elektrische Leitungen oder über Funkverbindungen. Löst ein Melder Alarm aus, werden auch in den anderen Meldern die Signalgeber aktiviert. Die Anwendung der Melder ist in DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung geregelt.

Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder

Das wesentliche Schutzziel der Rauchwarnmelder besteht darin, schlafende Personen vor gefährlichen Rauchgasen zu warnen. Herkömmliche Melder senden bei Rauchentwicklung einen lauten Alarmton aus. Für Hörgeschädigte können sie mit Blitzlampen oder Vibrationskissen gekoppelt werden. Der Einbau von Rauchwarnmelder in Wohnungen und Unterkunftsgebäuden ist im Bauordnungsrecht der Länder und anderen Rechtsverordnungen geregelt.

Rauchwarnmelder ersetzen auch bei Vernetzung zu kleinen Gruppen keine Brandmeldeanlage. Gelegentlich werden in Brandschutzkonzepten für kleinere Sonderbauten wie Kindertagesstätten oder Heime vernetzte Rauchwarnmelder als Alarmierungseinrichtung gefordert. In der Praxis führt das aber regelmäßig zu Problemen, da das angestrebte Schutzziel nicht oder nur unvollständig erreicht wird. Zu den typischen Schwierigkeiten gehören:

  • schlechte oder schwankende Funkverbindungen, die dazu führen, dass nicht alle Bereiche alarmiert werden.
  • begrenzte Anzahl von Meldern in einer Gruppe
  • starke Einschränkungen bei Erweiterungen oder Umbauten
  • Technische Störungen oder die Entnahme einzelner Melder werden nicht automatisch erkannt. Der Nutzer wähnt sich trotz Nichtverfügbarkeit der Geräte in Sicherheit.
Rauchwarnmelder sind kein Ersatz für eine baurechtlich geforderte Brandmeldeanlage oder Alarmierungsanlage.

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Rauchwarnmelder

Einbaupflichten von Rauchwarnmeldern

Der Deafgard erfasst das Alarmsignal eines vorhandenen Rauchmelders im Zimmer und wandelt es in einen Lichtblitz und Vibrationsalarm um

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Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte

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