Rauchfreihaltung von Treppenräumen (RDA)

Mit einer Rauchschutzdruckanlage (RDA) werden Räume wie z.B. Sicherheitstreppenräume im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck zu den umgebenden Räumen gegen Raucheintritt geschützt und somit Fluchtwege rauchfrei gehalten. Insbesondere bei notwendigen Treppenräumen in Hochhäusern ist die Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen eine wesentliche Voraussetzung, um eine Evakuierung von Menschen und einen Löschangriff der Feuerwehr auch über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Im Brandschutzkonzept des jeweiligen Gebäudes/Objekts sind unterschiedliche Schutzziele für die Regelungen der Verrauchung in den Flucht- und Rettungswegen definiert.

Je nach Art und Nutzung des Gebäudes ist zu unterscheiden, ob die Rettungswege rauchfrei oder raucharm zu halten sind. Der in Gebäuden baurechtlich vorgeschriebene zweite Rettungsweg wird je nach Gebäudenutzung und Gebäudehöhe unterschiedlich realisiert. Bei niedrigen Gebäuden ist dies in der Regel ein Treppenraum sowie die im Brandfall von der Feuerwehr mitgebrachten Leitern. Bei höheren Gebäuden stellen zwei unabhängige Treppenräume die Flucht- und Rettungswege dar. Diese Treppenräume müssen im Brandfall nicht rauchfrei gehalten, sondern nur entraucht werden können. Ist dagegen nur ein baulicher Rettungsweg vorhanden (zu große Gebäudehöhe oder die Rettungsgeräte der Feuerwehr sind nicht anwendbar), ist der Treppenraum als Sicherheitstreppenraum herzustellen, der im Brandfall rauchfrei zu halten ist.

Da Treppenräume grundsätzlich nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nur nichtbrennbare Stoffe enthalten dürfen, sind Brand- oder Rauchlasten aus dem Treppenraum selbst nicht zu erwarten. Dass die Praxis hier oft etwas anderes beweist, ist baurechtlich nicht relevant. Aus diesem Grund ist es für die Verrauchungsmöglichkeit von Treppenräumen interessant, den Raucheintritt aus anderen benachbarten Räumen in den Treppenraum zu verhindern. Eine wichtige Rolle spielen hier selbstschließende Türen. Der Sicherheitstreppenraum muss immer eine Sicherheitsschleuse zu den Nutzungseinheiten besitzen und ist mit einer Rauchschutzdruckanlage auszuführen, wenn es sich um einen innen liegenden Sicherheitstreppenraum handelt. Bei außen liegenden Sicherheitstreppenräumen erfolgt der Zugang zum Treppenraum über einen zur Atmosphäre offenen Gang. Sicherheitstreppenräume müssen so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch nicht in sie eindringen können. Um dies zu erreichen, wird zwischen dem Sicherheitstreppenraum und den umgebenen Nutzungseinheiten eine kontrollierte positive Druckdifferenz erzeugt, die zu einer Durchströmung von Leckageflächen (z.B. Spalten um die geschlossene Tür herum) oder von geöffneten Türen führt. Diese Durchströmung soll verhindern, dass es zu einem Raucheintrag von den Nutzungseinheiten in den zu schützenden Bereich kommt.

Warum Überdruck in Flucht- und Rettungswegen und nicht Entrauchung?
Treppenräume und Flure sind keine Brandräume. Mögliche Brandräume stellen dagegen die angrenzenden Nutzungseinheiten dar. Eine maschinelle Entrauchung erzeugt immer einen Unterdruck im beaufschlagten Raum. Dies kann bewirken, dass aus den Nutzungseinheiten Brandrauch in das Treppenhaus oder den Flur gesaugt wird und der Rettungsweg unpassierbar wird. Die Behandlung von Flucht- und Rettungswegen sollte deshalb immer in Verbindung mit einem Zuluftventilator erfolgen, um im Rettungsweg einen Überdruck gegenüber der Nutzungseinheit zu erzielen.

Wie groß muss der Überdruck sein?
Im Brandfall darf die Druckdifferenz auf keine der angrenzenden Türen eine größere Kraft als 100 N (das entspricht ~ 50 Pa bei einer 2,00 m² großen Tür) ausüben, da sonst das Risiko besteht, dass die Tür im Brandfall nicht mehr zu öffnen ist. Die Druckdifferenz muss größer sein als der Brandraum-Überdruck an der Tür-Oberkante (ca. 5-10 Pa).

Wie muss eine Rauchschutz-Druckanlage reagieren, wenn sich Türen öffnen?
Der konstante Überdruck kann einen Raucheintritt verhindern, solange alle Türen geschlossen sind. Öffnet sich eine Tür, so erfolgt in einem Zeitraum von weniger als einer Sekunde der Druckausgleich. In diesem Moment gilt es sicherzustellen, dass der offene Türquerschnitt mit einer ausreichenden Geschwindigkeit durchströmt wird. Diese erforderliche Geschwindigkeit ist abhängig vom Brandraumdruck und damit von der Temperatur. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) empfiehlt eine Bemessung nach DIN 12101-6 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 6: Festlegungen für Differenzdrucksysteme; hier wird für die Durchströmung geöffneter Türen eine Geschwindigkeit von 0,75 m/s angesetzt (bzw. 2,0 m/s wenn auch Brandbekämpfungsmaßnahmen über das Treppenhaus durchgeführt werden.). Als maximale Regelzeit für die Druckanlage sind 3 Sekunden festgelegt.

Quelle: Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR), Detmold

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