Rauch- und Wärmeabzugsgeräte in Europa

Schriftenreihe des FVLR

Ab 1. September 2006 müssen natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) den Anforderungen der DIN EN 12 101 Teil 2 entsprechen. Die Prüfung und Zulassung der Geräte erfolgt dann durch eine CE-Zertifizierung und eine CE-Kennzeichnung.

Mit der Broschüre „Rauch- und Wärmeabzugsgeräte in Europa“, die als Heft 17 in der Schriftenreihe des FVLR Fachverbands Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V. erschienen ist, werden Hersteller und Nutzer über diese Veränderungen informiert. Zudem beschreibt die Broschüre das Verfahren zur VdS-Anerkennung von NRWG, das die VdS Schadenverhütung und der FVLR empfehlen.

Das CE-Zertifikat ist lediglich eine gesetzliche Kennzeichnung von Mindeststandards und kein Gütesiegel. Es besteht daher die Gefahr, dass die bisher bewährten deutschen Sicherheits- und Qualitätsstandards bei NRWG durch die neue CE-Kennzeichnung aufgeweicht würden, erklärt der FVLR. Dadurch würde aber auch das Risiko von Personen- und Sachschäden bei Brandfällen steigen. Dagegen werde bei der VdS-Anerkennung nach definierten VdS-Vorgaben geprüft. Diese Vorgaben orientieren sich an den Prüfanforderungen der DIN 18 232-3. Solcherart geprüfte NRWGs seien daher optimal an die in Deutschland anzutreffenden geographischen und klimatischen Bedingungen und Qualitätsansprüche angepasst. Gleichzeitig bleibt die Konformität mit der DIN EN 12 101-2 gewahrt. NRWGs mit VdS-Anerkennung können daher mit einem Rabatt bei der Feuerversicherungsprämie bedacht werden.

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