Prüffrist

Die Prüffrist bezeichnet den festgelegten Zeitraum zwischen zwei vorgeschriebenen oder empfohlenen Prüfungen einer brandschutztechnischen Einrichtung oder Maßnahme. Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Brandschutzeinrichtungen sicherzustellen, schreiben Gesetze, Verordnungen, technische Regeln und Normen regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Sachverständigenprüfungen vor.

Prüffristen sind nicht einheitlich geregelt. Sie unterscheiden sich je nach Art und Nutzung einer Einrichtung sowie einschlägigen Vorschriften. Zu berücksichtigen sind bauordnungsrechtliche Anforderungen, Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsrecht, technische Normen sowie Herstellervorgaben. Darüber hinaus können Auflagen aus Baugenehmigungen oder Anforderungen von Sachversicherern maßgeblich sein.

Zu den regelmäßig zu prüfenden Brandschutzeinrichtungen zählen beispielsweise Brandmeldeanlagen, automatische Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Sicherheitsbeleuchtungen oder tragbare Feuerlöscher. Je nach System reichen die Prüffristen von monatlichen Sicht- und Funktionskontrollen durch den Betreiber bis zu jährlichen oder mehrjährigen Prüfungen durch sachkundige Personen oder Prüfsachverständige.

Fachwissen zum Thema

In diesem historischen Gebäude ist der Handfeuerlöscher an der Wand aufgehängt.

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Löschanlagen/​-mittel

Feuerlöscher

Alarmierungsanlagen

Prüfung der Alarmierungsanlage durch Sachverständige

Brandmeldeanlagen

Prüfung der BMA durch Sachverständige

Eine Steuerungsmatrix stellt das Zusammenwirken der MRA und anderen haus- und brandschutztechnischen Anlagen sicher

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Rauch-Wärme-Abzüge

Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA)

Die regelmäßige Wartung der Brandmeldeanlage und ihrer Komponenten gewährleistet einen sicheren Betrieb.

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Brandmeldeanlagen

Wartung und Instandhaltung von BMA

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