Photovoltaik-Anlagen in der Altbausanierung

Integration von Solarzellen auf Dächern von Bestandsgebäuden

Während Solarkollektoren Wärme produzieren, wird mit PV-Modulen die Sonneneinstrahlung in elektrische Energie umgewandelt. Dies entsteht dadurch, dass zwischen zwei unterschiedlich geladenen Halbleitermaterialien Strom fließt, sobald Lichtstrahlen auftreffen. Der erzeugte Gleichstrom wird in der Regel mittels eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und anschließend im Stromkreis verteilt oder in das öffentliche Netz eingespeist.

Voraussetzung für die Installation einer PV-Anlage ist die Verfügbarkeit eines verschattungsfreien und geeignet ausgerichteten Standortes. Die Photovoltaik-Module können in eine schräge Dachfläche integriert, auf die Dachfläche montiert, auf einem Flachdach aufgeständert, aber auch ebenso gut im Freiland oder auf einer Wiese aufgestellt werden. Ideal ist bei allen Montagemöglichkeiten eine Ausrichtung nach Süd bis Südwest und eine Neigung von etwa 30 bis maximal 45 Grad.

Bei einer Nachrüstung im Zuge einer Gebäudesanierung ist die Auf-Dach-Montage am geeignetsten. Dabei bleibt die Dachhaut unangetastet, da das Solarmodul nur durch kurzzeitiges Entfernen oder Anheben der Dachziegel auf der darunter liegenden Dachkonstruktion zu befestigen ist. Eine In-Dach-Montage, bei der die Photovoltaik-Module auf dem Unterdach zu befestigen sind, sollte nur bei kompletten Dachsanierungen vorgenommen werden. Durch den Verzicht auf die konventionelle Dachdeckung an dieser Stelle, werden hierbei allerdings Kosten eingespart. Eine Dachsanierung ist zeitlich vor der Installation der Photovoltaik-Anlage empfehlenswert. Die geschätzte Restlebensdauer einer bestehenden Dacheindeckung sollte mindestens 20 bis 25 Jahre betragen, damit die Anlage nicht wegen einer anstehenden Neueindeckung zwischenzeitlich wieder abgebaut werden muss.

Solarstromanlagen sind genehmigungsfrei, sofern sie auf Dächern oder an Fassaden errichtet werden. Wenn das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht oder für das jeweilige Grundstück Gestaltungsvorschriften existieren, muss eine Genehmigung beantragt werden. Auch frei auf dem Grundstück aufgestellte Anlagen benötigen aufgrund einzuhaltender Grenzabstände unter Umständen eine Baugenehmigung. Dies muss im Einzelfall mit der örtlichen Baubehörde geklärt werden.

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