Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten - GEG - Luftdichtigkeit

Merkblatt des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz

Gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG (und der zuvor geltenden EnEV) sind Gebäude so zu errichten, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Dass dies im Bereich der Entrauchung von Aufzugsschächten einer besonderen Aufmerksamkeit bei der Planung bedarf, beschreibt das VFLR-Merkblatt 16: Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten – Gebäudeenergiegesetz GEG – Luftdichtigkeit des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) vom August 2021.

Aufzugsschächte unterliegen besonderen Anforderungen hinsichtlich brandschutztechnischer Aspekte. Neben der Feuerwiderstandsklasse der Schachtwände (abhängig u.a. von der jeweiligen Gebäudeklasse) ist dies auch die Entrauchung im Brandfall. Im Falle eines Brandereignisses muss sichergestellt werden, dass sich Feuer und Rauch nicht über den Aufzugsschacht auf andere Geschosse ausbreiten. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass Aufzugstüren nicht rauchdicht schließen, also Rauch in den Schacht eindringen kann. Dieser muss dann abgeführt werden, ohne in andere Etagen eindringen zu können.

Üblicherweise wurde dies in der Vergangenheit mit einer permanenten Öffnung zur Rauchableitung (und gleichzeitig auch zur notwendigen Lüftung) ausgeführt. Diese Öffnung war und ist auch noch in vielen Bestandsgebäuden im Wand- und Dachbereich vorhanden. Da diese Öffnungen eine dauerhafte „Leckage“ der Gebäudehülle darstellen, entspricht diese Lösung weder der nicht mehr aktuellen EnEV noch dem geltenden GEG. Als Konsequenz daraus musste § 39 der Musterbauordnung angepasst werden, sodass auch verschließbare Entrauchungs-/Entlüftungsöffnungen zulässig sind, vorausgesetzt, diese öffnen im Brandfall selbständig, zusätzlich zu (mindestens) einer zwingend vorhandenen manuellen Öffnungsmöglichkeit. In der Praxis führt dies zur Ausführung eines Rauch-Wärme-Abzugs (RWA) im Bereich des Schachtkopfes.

Die Nachweisführung der Luftdichtigkeit erfolgt nach wie vor mittels eines Blower-Door-Testes. Ließ die Prüfung gem. EnEV zu, dass technisch notwendige Öffnungen für die Nachweisführung temporär verschlossen werden durften, ist dies nach GEG nicht mehr zulässig. Im Verfahren 3 der DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NA: Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren sind vorhandene RWA während des Tests geschlossen zu halten; vorhandene dauerhafte Öffnungen dürfen nicht mehr zu Prüfungszwecken verschlossen werden.

Das Merkblatt steht auf den Webseiten des Fachverbands als Pdf-Datei zum kostenfreien Download zur Verfügung (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lamellen- und Doppelklappensysteme eignen sich für die Installation von RWA in Form einer natürlichen Entrauchung

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lamellen- und Doppelklappensysteme eignen sich für die Installation von RWA in Form einer natürlichen Entrauchung

Rauch-Wärme-Abzüge

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA): Arten, Anforderungen und Bauteile

Übersicht RWAs

Übersicht RWAs

Rauch-Wärme-Abzüge

Rauch-/Wärmeabzugsanlagen (RWA): Arten und Aufgaben

Surftipps

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com