Notausgangsverschlüsse

Notausgangsverschlüsse sind für die Verwendung in Notsituationen ausgelegt. Bei ihrer Planung wird davon ausgegangen, dass die Nutzer mit dem Notausgang und dessen Beschlägen vertraut sind und die Entstehung einer Paniksituation äußerst unwahrscheinlich ist.

Prüfkriterien von Notausgangsverschlüssen sind in der DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren festgelegt.

Falls jedoch mit der Entstehung einer Paniksituation zu rechnen ist, sollten Beschläge gemäß DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge - Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren verwendet werden.

Fachwissen zum Thema

In großen öffentlichen Gebäuden oder in Gebäuden, bei denen in einer Gefahrensituation der Ausbruch einer Panik zumindest wahrscheinlich ist, werden Paniktüranlagen eingesetzt.

In großen öffentlichen Gebäuden oder in Gebäuden, bei denen in einer Gefahrensituation der Ausbruch einer Panik zumindest wahrscheinlich ist, werden Paniktüranlagen eingesetzt.

Normen im Detail

DIN EN 1125: Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange

Normen im Detail

DIN EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte

Mechanische Flügeltür aus Stahl

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Doppelflüglige Bullaugentür

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